Bank Sarasin muss Drogerie-Unternehmer Müller 45 Mio Euro zahlen

Bank Sarasin muss Drogerie-Unternehmer Müller 45 Mio Euro zahlen
(Bild: Fotolia ©Africa Studio)

Stuttgart – Die Bank Safra Sarasin muss dem deutschen Drogerie-Unternehmer Erwin Müller knapp 45 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wies am Freitag den Rekurs der Bank gegen ein Urteil des Landgerichts Ulm zurück.

Dieses hatte entschieden, dass der Gründer der Drogeriekette Müller bei der Kapitalanlage falsch beraten worden sei und ihm das Geld zustehe. Der heute 86-Jährige hatte vor acht Jahren 50 Millionen Euro in den Luxemburger Sheridan-Fonds investiert, dessen Erfolg auf dem bereits damals umstrittenen Dividendenstripping beruhte.

Das Bundesfinanzministerium hatte die Praxis 2012 grundsätzlich gestoppt. Der Sheridan-Fonds brach zusammen, das von Anlegern eingezahlte Geld war weg. Müller hatte die Bank 2013 verklagt, weil sie ihn nicht über die Verlustrisiken der Anlage aufgeklärt hatte. Er habe nie in einen «Cum-Ex»-Fonds investieren wollen. 5 Millionen Euro hatte die Bank bereits vor dem Prozess zurückgezahlt.

Bank informierte ungenügend
Die Bank habe den Sheridan Solution Equity Arbitrage Fund, den sie ihrem langjährigen Kunden Müller verkauft hatte, «nicht hinreichend mit banküblichem kritischen Sachverstand in steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft», erklärte das OLG. Sie habe Müller auch nicht darauf hingewiesen, dass der Erfolg seiner Investition darauf beruhe, dass das Finanzamt die Steuer zweimal erstatte. Dies sei «höchst fraglich» gewesen, nachdem das deutsche Finanzministerium der Praxis Einhalt gebieten wollte.

Ob Sarasin Müller einen Anlageprospekt ausgehändigt habe, was dieser bestreitet, sei unerheblich. Das OLG liess eine Revision der Bank vor dem Bundesgerichtshof zu. Die Bank Sararsin äusserte sich bislang nicht dazu, ob sie Rekurs einlegen wird.

Der Fall beschäftigt die Justiz seit Jahren und hat auch noch andere Schauplätze. Laut Gericht läuft im Zusammenhang mit dem Anlagemodell in Köln ein Ermittlungsverfahren unter anderem gegen einen Mitarbeiter der Bank Sarasin.

Gesetzeslücke genutzt
Mit «Cum-Ex»-Geschäften nutzten Banken und Anleger jahrelang eine vermeintliche Gesetzeslücke. Aktientransaktionen rund um den Dividendenstichtag eines Unternehmens führten dazu, dass das Finanzamt die Kapitalertragsteuer doppelt erstattete, obwohl sie nur einmal gezahlt wurde.

Spätestens seit 2012 geht der Fiskus massiv dagegen vor. Die Praxis gilt inzwischen als nicht mehr zulässig. Der Schaden für den Fiskus aus den Geschäften wird von Experten auf bis zu 12 Milliarden Euro geschätzt.

Erwin Müller gehören europaweit mehr als 800 Drogeriemärkte mit 35’000 Beschäftigten. Laut Bundesanzeiger erwirtschaftete sein Konzern 2016/17 (per Ende Juni) einen Umsatz von knapp 3,9 Milliarden Euro und einen Nettogewinn von 135 Millionen Euro. (awp/mc/pg)

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