Erhalt der Vorladung bestätigt: Konrad Hummler.
New York – Der mit der Klage gegen die Bank Wegelin betraute Richter Jed Rakoff des New Yorker Bezirksgerichts hat eine zweite Gerichtsvorladung für die verantwortlichen Partner der St. Galler Privatbank erlassen. Am 23. Mai um 16 Uhr sollen die Vertreter der Bank vor dem Richter erscheinen.
Einem ersten Gerichtstermin im Februar blieb Wegelin fern, auch kein amerikanischer Anwalt vertrat das Finanzinstitut. Die US-Justiz wirft der Bank vor, US-Bürgern bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben und reichte im Januar Klage ein. Die Bank teilte nach der Absenz vor Gericht mit, sie habe die Vorladung nicht auf dem rechtlich korrekten Weg erhalten. Inzwischen wurde eine zweite Vorladung an Konrad Hummler übergeben, wie aus neuen Gerichtsdokumenten hervorgeht, die der Nachrichtenagentur sda vorliegen.
«Verschwörung»
«Gegen Unterzeichnung der beiliegenden Empfangsbescheinigung konnten die Vorladung und die ersetzende Anklageschrift (…) in St. Gallen an Hummler Konrad als Vertreter der Firma Wegelin & Co. ausgehändigt werden», schreibt der Zustellungsbeamte der St. Galler Kantonspolizei in einem Formular. Er bestätigt weiter in einem amtlichen Zustellungsnachweis: «Diese Ladung wurde von mir am 26.04 entgegengenommen. Ich habe die Ladung diesem Beklagten am 02.05 zugestellt». Unter «Kurzbeschrieb der Straftat» steht auf der Vorladung nur das Wort «Verschwörung».
Wegelin: Vorladung ist rechtsungültig
Wegelin bestätigte am Mittwoch in einem Communiqué die Zustellung der Vorladung. Die bereits im Februar bekannt gemachte Anklageschrift sei beigefügt. Die Zustellung unter dem Bundesgesetz über die internationale Strafrechtshilfe (IRSG) sei aber in «verschiedener Hinsicht rechtsungültig».
Bank bietet Hand zu Zusammenarbeit mit US-Justiz
Deshalb habe Wegelin die Zustellung bei den zuständigen Schweizer Gerichten angefochten. Genauere Angaben dazu wollte ein Sprecher auf Anfrage nicht machen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Die Bank biete jedoch weiterhin Hand zu einer Zusammenarbeit mit US-Behörden, «soweit das die Einhaltung Schweizer Gesetze zulässt», heisst es in der Stellungnahme weiter. Aus weiteren Dokumenten, die die New Yorker Staatsanwaltschaft dem Gericht lieferte, wird ersichtlich, dass sich Wegelin offenbar vom Anwalt Richard Strassberg der Kanzlei in New York vertreten lässt. (awp/mc/ps)