Reist schon längere Zeit nicht mehr in die USA: Konrad Hummler, Geschäftsführender Partner Bank Wegelin.
New York – Der Druck der USA gegen den Schweizer Finanzplatz im Kampf gegen Steuerbetrug steigt weiter: Das US-Justizministerium hat am Donnerstag (Ortszeit) mit der Bank Wegelin erstmals ein Schweizer Finanzinstitut angeklagt. Bisherige Klagen der US-amerikanischen Behörden waren immer nur gegen Angestellte von Banken gerichtet.
Erst vor rund vier Wochen hat die New Yorker Staatsanwaltschaft Klage gegen drei Banker von Wegelin erhoben. In Folge dessen und in Voraussicht, dass es auch zu einer Klage gegen die Bank kommen dürfte, hat die Bank Wegelin letzte Woche einen Grossteil ihres Geschäfts an die Raiffeisen-Gruppe verkauft. Bei der ältesten Schweizer Bank, die acht solidarisch und unbeschränkt haftenden Teilhabern gehört, verblieb einzig noch das Geschäft mit US-amerikanischen Kunden. Mit der Abspaltung und dem Verkauf aller anderen Tätigkeiten schützte Wegelin ihr einstiges Kerngeschäft mit vermögenden Kunden in der Schweiz und in Europa.
Notverkauf
Denn eine Klage, wie sie nun in New York erhoben wurde, kann die Existenz einer Bank bedrohen, da Kunden in einem solchen Fall ihre Gelder abziehen und Geschäftspartner ihre Zusammenarbeit aufkündigen dürften. Der geschäftsführende Teilhaber Konrad Hummler begründete den Verkauf denn auch mit der existenzbedrohenden Lage, in welche die Bank wegen der rechtlichen Auseinandersetzung mit den US-Behörden geraten sei. Mit der Klage steigt auch der Druck auf die zehn anderen Banken, die ebenfalls im Visier der US-Behörden stehen. Zu ihnen gehören die Credit Suisse, die Bank Julius Bär und zwei Kantonalbanken. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen hat am Freitag die neuste Entwicklung im Steuerstreit mit den USA nicht kommentiert.
UBS mit Klage gegen Wegelin verhängt
Mit der Klage gegen Wegelin verhängt ist auch die UBS: Laut Anklageschrift waren es in gewissen Fällen ihre Berater, welche US-amerikanischen Kunden einen Wechsel zu Wegelin empfahlen, als die Grossbank unter dem Druck der Untersuchung der US-Behörden das grenzüberschreitende Geschäft mit US-Kunden aufgaben. Eine Klage gegen die UBS lag auch in der Luft, als sich die Schweizer Regierung in die damalige Auseinandersetzung zwischen der UBS und den USA einschaltete und schliesslich 2009 jenen Staatsvertrag aushandelte, welche die Schweizer Grossbank zur Zahlung einer Busse von 780 Mio USD verdonnerte und die Lieferung der Bankdaten von bis zu 4450 US-amerikanischen Kunden vorsah.
1,2 Mrd CHF vor Fiskus versteckt
Laut der Anklageschrift hat die Bank Wegelin mindestens 70 US-Kunden übernommen, die vorher Konten bei der UBS hatten. Die Bank Wegelin sei an einer Verschwörung beteiligt gewesen, durch die über 1,2 Mrd USD vor der US-amerikanischen Steuerbehörde (IRS) verborgen wurden. Gleichzeitig mit der Einreichung der Klage haben die amerikanischen Behörden bei der Korrespondenzbank von Wegelin in den USA, der UBS, 16 Mio USD beschlagnahmt. Die Bank Wegelin gab am Freitag keine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Anklagebehörden ab. Der Medienbeauftragte der Bank sagte einzig, man habe die Klage zur Kenntnis genommen und werde diese nun genau analysieren.
Botschaft aus Fall UBS nicht verstanden
Die Vorwürfe, die gegen Wegelin gerichtet werden, sind happig: Demnach soll die Führung der Bank Wegelin explizit beschlossen haben, in das Geschäft einzusteigen, aus dem die UBS damals ausgestiegen ist. Die Bank mit Sitz in St. Gallen versicherte dabei den Kunden, dass die undeklarierten Konten dem US-Steueramt nicht preisgegeben würden, weil sie eine lange Tradition des Bankgeheimnisses pflege. Wegelin hat laut Anklageschrift ausserdem damit argumentiert, dass sie keine Niederlassung in den USA habe und daher dem Druck der Steuerbehörden weniger ausgesetzt sei.
«Kristallklare Botschaft»
«Die heute eingereichte Klage macht deutlich, dass wir nicht nur US-Steuerzahler bestrafen wollen, die das Steuerrecht verletzen, sondern auch die Unternehmen und deren Mitarbeiter, die solchen Verbrechen zudienen», sagte der New Yorker Bezirksstaatsanwalt Preet Bharara. Die Wegelin-Manager hätten sich durch die kristallklare Botschaft, die mit dem UBS-Fall übermittelt worden sei, nicht abschrecken lassen. (awp/mc/upd/ps)