Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bern – Der Bundesrat erlaubt jenen Banken, die aufgrund ihrer Geschäfte mit amerikanische Kunden im Fokus der US-Behörden stehen, die Herausgabe von uncodierten Daten über Bankmitarbeiter und Drittpersonen. Bisher mussten die in die USA gelieferten Daten grundsätzlich verschlüsselt sein.
Ende Januar war bekannt geworden, dass die Schweiz Daten zum US-Geschäft einzelner Banken an die USA liefert. Es wurde betont, dass es sich um codierte Daten handle. Die Vereinigte Staaten sollten den Codierungsschlüssel erst erhalten, wenn im Steuerstreit eine Globallösung vorliegt. In ihrer Samstagsausgabe vermelden nun «Tages-Anzeiger» und «Bund», der Bundesrat habe die elf betroffenen Banken ermächtigt, den US-Strafverfolgungsbehörden direkt auch unverschlüsselte Angaben zu Bankmitarbeitern zu übermitteln.
Kundendaten nicht betroffen
Nadia Batzig, Sprecherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), bestätigte den Sachverhalt auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Der Bundesrat habe den unter Druck stehenden Banken die Lieferung von unverschlüsselten Daten über Bankmitarbeitende und Drittpersonen (zum Beispiel externe Vermögensverwalter) erlaubt. Davon ausgenommen seien weiterhin die Kundendaten. Wo nicht die Banken, sondern der Bund im Rahmen von Aufsichtsamts- und Rechtshilfegesuchen Bankdaten an die US-Behörden liefere, bleibe es beim Beschluss, nur codierte Daten zu übermitteln, teilte Batzig mit.
Elf Banken im Visier
Der Bundesrat hat den betroffenen Banken eine Bewilligung nach Art. 271 des Strafgesetzbuches erteilt, wie das EFD mitteilte. Der Artikel stellt «verbotene Handlungen für einen fremden Staat» unter Strafe. Die Ermächtigung soll der «Wahrung der Interessen» der betroffenen Banken dienen. Finanzministerin Widmer-Schlumpf hatte noch im Januar gesagt, die Mitarbeiter-Daten würden erst decodiert, wenn eine Lösung mit den USA betreffend der anvisierten Banken gefunden worden sei.
Im Visier der US-Steuerbehörden sind gegenwärtig elf Schweizer Banken. Im Fall der Bank Wegelin führte der Druck aus den USA zum Notverkauf der Traditionsbank an die Raiffeisengruppe. Am Pranger stehen ausserdem etwa die Credit Suisse, die Bank Julius Bär und die Zürcher Kantonalbank.
BVGer untersagt Lieferung von CS-Kundendaten an die USA
Der Streit mit den USA um die Herausgabe der Bankkundendaten dauert schon Jahre. Vor wenigen Tagen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) auf der Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahre 1996 die Lieferung von Credit-Suisse-Kundendaten an die USA untersagt. 2010 hatte dasselbe Gericht im zweiten Anlauf grünes Licht gegeben für die Lieferung der Daten von 4450 UBS-Kunden. Die US-Steuerbehörden nahmen anschliessend die CS und weitere Schweizer Banken ins Visier. (awp/mc/ps)