Negativzinsen sorgen für Mehrarbeit beim Banken-Ombudsman

Marco Franchetti

Banken-Ombudsman Marco Franchetti. (Foto: pd)

Banken-Ombudsman Marco Franchetti. (Foto: pd)

Zürich – Negativzinsen sorgen offenbar nicht nur bei Pensionskassen für rote Köpfe, sondern vermehrt auch bei Hausbesitzern. Wegen den Kopf stehenden Zinsen fühlen sich viele von ihren Banken übervorteilt. Entsprechende Anfragen an die Banken-Ombudsstelle haben jedenfalls zugenommen.

So haben sich in diesem Jahr bereits einige Dutzend Hausbesitzer bei der Ombudsstelle gemeldet, wie Ombudsman Marco Franchetti an der Jahresmedienkonferenz am Donnerstag in Zürich sagte. Beschwert hätten sie sich dabei vor allem darüber, wie die Banken die Zinsen bei Libor-Hypotheken und bei der vorzeitigen Ablösung von Hauskrediten berechnen. Bei den Libor-Hypotheken hätten viele nicht akzeptieren können, dass ihnen die Bank trotz des Absinken des Libors nach wie vor die gleich hohen Zinsen belastet. Einige sollen laut Franchetti sogar verlangt haben, dass nicht sie der Bank, sondern die Bank ihnen wegen den Negativzinsen einen Zins zahlen soll.

Bei Libor-Hauskrediten ist der Zins an den Leitzins Libor geknüpft. Steigt oder fällt dieser, sollten auch die Zinsen für den Hausbesitzer steigen oder sinken. Seit dem 18. Dezember 2014, seit die Schweizerische Nationalbank den Leitzins in den negativen Bereich gedrückt hat, ist diese Regel jedoch zum Teil ausser Kraft gesetzt. Die Zinsen für Libor-Hypotheken sind nämlich nicht weiter gesunken.

Zur Beurteilung der Fälle sagte Franchetti, dass die meisten Banken bereits zuvor die entsprechenden Vertragsbestimmungen angepasst hätten. Ein Hausbesitzer mit einer Libor-Hypothek hat demnach bei Negativzinsen üblicherweise keinen Anspruch auf Anpassungen seiner Zinsen.

Ärger mit der Auflösung von Hauskrediten
Ebenfalls häufig waren laut Franchetti Anfragen wegen den so genannten Vorfälligkeitsprämien. Die muss ein Hausbesitzer zahlen, wenn er seine Festhypothek vor Ablauf des Vertrags auflösen will. Eine beträchliche Zahl von Hausbesitzern zieht dies offenbar zurzeit wegen den rekordtiefen Zinsen in Betracht, mit der Absicht einen neue günstigere Hypothek aufnehmen zu können.

Der Streitpunkt zwischen Banken und Hypothekarnehmern ist dabei die Höhe dieser Vorfälligkeitsprämie. Die ist zwar vertraglich festgelegt, für die Banken aber wegen dem tiefen Zinsniveau auch sehr vorteilhaft. Einige Bankkunden wollten dies nicht akzeptieren und gelangten mit entsprechenden Beschwerden an den Banken-Ombudsman.

Kaum Beschwerden wegen Kursmanipulationen
Im vergangenen Jahr hat die Ombudstelle 2002 Fälle behandelt. Das sind 8 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Rückgang ist laut der Fachstelle vor allem auf das aussergewöhnliche Vorjahr zurückzuführen, als das Thema Retrozessionen zu einer Flut von Anfragen und Beschwerden geführt hatte.

2014 dagegen gab es keinen eindeutigen Schwerpunkt. Trotz der Schlagzeilen gab es wegen den Kurs- und Marktmanipulation der Banken nur vereinzelte Anfragen und Beschwerden. Franchetti sprach von weniger als zehn Fällen mit einem eindeutigen Bezug. Dazu sei im Einzelfall meist unklar geblieben, ob der Kunde effektiv und in bezifferbarem Umfang von Marktmanipulationen betroffen war oder nicht.

Einzig wenn die Bank des Kunden den Kurs der eigenen Papiere manipuliert habe, habe der Ombudsman in Einzelfällen die Bank zu einer Entschädigungszahlung bewegen können. Die Schweizer Aufsichtsbehörde hatte im vergangenen Jahr die Bank Coop und die InCore Bank wegen der Manipulation des eigenen Aktienkurses gerügt.

Im Berichtsjahr hat die Ombudsstelle insgesamt 887 schriftliche Fälle erledigt. In 122 Fällen (14 Prozent) hat der Ombudsman von der Bank eine Korrektur verlangt, die 94 Prozent der Banken auch tatsächlich vorgenommen haben. (awp/mc/pg)

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