Zürich – Die Verhandlungen über die Arbeitsbedingungen bei den Schweizer Banken sind gescheitert. Die Angestelltenverbände KV Schweiz und SBPV haben sich zurückgezogen, weil die Arbeitgeber auf die Forderung nach kürzeren Arbeitszeiten nicht eingetreten sind.
Die bestehende Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) sieht eine Arbeitszeit von wöchentlich 42 Stunden und jährlich 5 Wochen Ferien (bis Alter 60) vor. Sie gilt für rund 70’000 Beschäftigte. Der Verband KV Schweiz und der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) wollten in den alljährlichen Verhandlungen zusätzliche Ferientage aushandeln. Damit sollte kompensiert werden, dass die Bankangestellten in der Realität wesentlich mehr arbeiteten, als vorgesehen.
Letzte Arbeitszeitreduktion vor 21 Jahren
Laut Bundesamt für Statistik (BFS) leisteten die Bankangestellten im Schnitt 5,2% mehr als die vorgegebene normale Jahresarbeitszeit. Zudem führe die von den Banken angewandte Vertrauensarbeitszeit zu weiteren, nicht erfassten Arbeitsstunden und Arbeitsintensität sowie Produktivität seien ebenfalls gestiegen. Die letzte Arbeitszeitreduktion im Rahmen der VAB – von 42,5 auf 42 Stunden – datiere von 1990, hiess es weiter. In der Schweiz gelte in den meisten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) eine Arbeitszeit zwischen 40 und 41 Stunden bei 5 Wochen Ferien. Die Bankangestellten gehören zu der Gruppe mit der höchsten Arbeitszeit – allerdings zählen sie auch zu den Spitzenverdienern.
Arbeitnehmerverbände ernüchtert
SBPV und KV Schweiz zeigten sich ernüchtert, dass der Arbeitgeberverband der Banken (AGV Banken) nicht auf die Forderung zur Arbeitszeitreduktion eingetreten sei. Sie wollen nun in den nächsten Wochen über das weitere Vorgehen beraten. Es drohe aber kein vertragsloser Zustand, sagte Barbara Gisi, Leiterin Angestelltenpolitik von KV Schweiz, auf Anfrage. Die Angestelltenvertretungen wollten die VAB nicht kündigen. In Extremis werde die geltende Vereinbarung nächstes Jahr unverändert weitergeführt.
Arbeitgeber bekennen sich zur Sozialpartnerschaft
Der Arbeitgeberverband AGV Banken erklärte auf Anfrage, er bekenne sich ausdrücklich zur Sozialpartnerschaft und habe sich in den Verhandlungen auch bereit erklärt, in den nächsten Jahren über die von Arbeitnehmerseite vorgeschlagenen Schwerpunktthemen zu verhandeln. Die bestehende Vereinbarung biete mit fünf Wochen aber bereits einen guten und über den gesetzlichen Vorschriften liegenden Ferienanspruch. Zudem bestehe Raum für individuelle Regelungen der Banken. So sei es bereits heute in vielen Banken möglich, durch Kompensation, Dienstaltersgeschenke oder Sabbaticals zusätzliche Ferien zu beziehen. (awp/mc/ps)