Zürich – Immer mehr Schweizer Banken verzichten bei ihren Vermögensverwaltungsmandaten in der Schweiz auf Retrozessionen. Nachdem bereits die Migros Bank und die Zuger Kantonalbank angekündigt haben, auf diese Vergütungen künftig zu verzichten, folgt diesem Beispiel nun auch die UBS.
Anfang Monat gab die Migros Bank bekannt, dass sie Entgelte, die die Vermögensverwalter bei der Abwicklung von Kundenaufträgen erhalten (Retrozessionen), nicht mehr selber behalten wird, sondern künftig an die Kunden weitergeben will. Das Institut will sogar die Retrozessionen der vergangenen 10 Jahre an die Kunden rückvergüten und hat dafür Rückstellungen von 4,2 Mio CHF gebildet. Die Zuger Kantonalbank wiederum will in den kommenden Monaten im Detail aufarbeiten, welche Kunden zu Rückerstattungen berechtigt sind. Sie hat dafür eine Rückstellung von 4,1 Mio CHF gebildet. Nur gerade 250’000 CHF hat die Hypothekarbank Lenzburg für allfällige Rückforderungen zur Seite gelegt.
Auch UBS will verzichten
Nun will auch die UBS gemäss «SonntagsZeitung» auf Retrozessionen verzichten. Wie viel sie bisher mit diesen Vergütungen verdient hat und welche Rückstellungen sie dafür tätigen wird, gab die Bank indes nicht bekannt. Insgesamt seien von diesem Entscheid mehrere Zehntausend Kunden mit einem Anlagevermögen von mehreren Dutzend Milliarden Franken betroffen. Allerdings hat das Geldhaus angekündigt die Pauschalgebühr für die Verwaltungsmandate zu erhöhen, um so die Einbussen aufzufangen.
Credit Suisse verweist auf bestehende Transparenz
Die Credit Suisse erklärte auf Anfrage von AWP, ob sie dem UBS-Beispiel nun folgen werde, dass sie bezüglich Entschädigungen wie Retrozessionen und Bestandespflegekommissionen seit Jahren transparent sei. Sie habe offen gelegt, wo Entschädigungen bis zu welchen Obergrenzen anfallen. Geregelt habe sie auch, wem diese zustehen. «Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem jüngsten Bundesgerichtsentscheid stellen, nimmt die CS im direkten Kontakt mit den Kunden auf», schreibt das Institut in einer Stellungnahme.
Grundsatzurteil des Bundesgerichts
Ausgangspunkt dafür, dass die Banken ihren Kunden die Retrozessionen erstatten wollen, ist das Bundesgericht. 2006 entschied dieses in einem Grundsatzurteil, dass unabhängige Vermögensverwalter Zahlungen dieser Art ihren Kunden herausgeben müssen. In einem neuen Entscheid vom vergangenen Herbst haben die Richter in Lausanne nun klargestellt, dass die Herausgabepflicht auch für Banken gilt, die als Verwalterinnen von Kundenvermögen im Rahmen eines Mandates sogenannte Vertriebsentschädigungen einstreichen. (awp/mc/ps)