Zürich – Ob Streitigkeiten um erhöhte Gebühren, Trickbetrügereien beim E-Banking oder Konflikte um vorzeitige Hypotheken-Rückzahlungen: Dem Schweizerischen Bankenombudsman ist 2017 die Arbeit nicht ausgegangen. 2’027 Fälle hat er letztes Jahr abgeschlossen, nach 2’193 im Vorjahr.
Ein Dauerbrenner sind dabei Beschwerden zu Bankgebühren, wie der Bankenombudsman am Donnerstag an der Jahresmedienkonferenz mitteilte. Jeder fünfte schriftliche Fall dreht sich darum. Laut Ombudsman Marco Franchetti ist häufig umstritten, ob Gebühren vertragskonform eingeführt respektive erhöht worden seien.
Auch Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitig zurückbezahlten Festhypotheken gaben häufig Anlass zu Beschwerden. Einen Grund, warum ihm die Arbeit nicht ausgeht, sieht Franchetti auch im rasanten Technologiewandel: Dadurch sähen sich Banken und Kunden mit völlig neuen Problemen konfrontiert, zum Beispiel durch dreiste Trickbetrüger im E-Banking.
Banken folgten Empfehlung meist
Gut 1’200 der rund 2’000 Fälle konnten mündlich abgewickelt werden, der Rest waren schriftliche Fälle. In 264 Fällen intervenierte der Bankenombudsman bei der Bank. In 158 Fällen empfahl er der Bank nach vertiefeter Faktenanalyse, dem Kunden entgegen zu kommen. Der Empfehlung folgten die Geldhäuser nur in sieben Fällen nicht.
Mit 77 Prozent konnte der Bankenombudsman rund drei Viertel der Fälle innerhalb der angestrebten Frist von drei Monaten abschliessen. Bei 85 Prozent der Fälle blieb der Streitwert unter 100’000 Franken.
Kompromissbereitschaft gefordert
Zum 25-Jahr-Jubiläum in diesem Jahr stellt Franchetti fest: Eine Instanz wie die Ombudsstelle erscheine notwendiger denn je. Aber der Schlichter sei nur eine der Instanzen, die notwendig seien, um Streitigkeiten zu lösen. Ein funktionierendes System erfordere zudem auch angemessene Rechtsgrundlagen und den realistischen Zugang zu einem gerichtlichen Entscheid, falls auf alternativem Wege der Fall nicht gelöst werden könne.
Der Bankenombudsman will sich weiterhin für Gesetzesänderungen zugunsten der Kunden engagieren. Er bedauert in seinem Jahresbericht, dass das Parlament den Vorschlag des Bundesrats verworfen hat, Privatkunden bei Streitigkeiten zu Finanzdienstleistungen Prozesskostenerleichterungen zu gewähren.
Gleichzeitig ruft Franchetti zur Vernunft auf: «Wenn man von den Banken erwarten darf, dass sie ihre Fehler korrigieren, sind auch Kunden, die an den Ombudsman gelangen, aufgefordert, kompromissbereit zu sein.»
Die Ombudsstelle beschäftigt heute ein neunköpfiges Team von Juristen, Ökonomen und Bankfachleuten. Als der Bankenombudsman seine Tätigkeit am 1. April 1993 aufgenommen hatte, arbeitete er noch mit einem 20-Prozent-Pensum und wurde von zwei Mitarbeitenden unterstützt. (awp/mc/pg)