Bankenombudsman mit vielen Fällen von Betrugsopfern beschäftigt
Zürich – Der Schweizerische Bankenombudsman war im vergangenen Jahr mit verschiedenen Auswirkungen der Corona-Pandemie konfrontiert. Ungewöhnlich stark zugenommen haben Fälle, in denen Kunden Opfer von Betrügern wurden. Ausserdem sahen sich Kunden, die auf Kredit investiert hatten, von Zwangsliquidationen betroffen.
Im vergangenen Jahr ging der Bankenombudsstelle die Arbeit somit nicht aus: Insgesamt erledigte sie 2142 Fälle, was einer Zunahme von 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die wichtigste Problemursache bildeten wie bereits im Vorjahr Abwicklungsfragen, wie Bankenombudsman Marco Franchetti an einer Videokonferenz am Donnerstag sagte. Deren Anzahl stieg um 12 Prozent auf 285 Fälle.
Allerdings war die Ombudsstelle gemäss Franchetti mit einer «überdurchschnittlich» grossen Anzahl von Fällen konfrontiert, bei denen Kunden Schadenersatzansprüche an Banken stellten, nachdem sie Opfer von Betrügern geworden waren, welche sich durch verschiedene Täuschungsmanöver Zugriff auf Vermögenswerte der Kunden verschaffen konnten. Um ganze 80 Prozent auf 119 haben diese Beschwerden zugenommen, was dieses Thema nach Gebührenfragen (140 Fälle) zur drittwichtigsten Problemursache im Jahr 2020 machte.
Banken haften bei Betrug in der Regel nicht
In vielen Fällen hätten die Kunden die Zahlungen selber ausgelöst. Eine Haftung der Bank besteht in solchen Fällen in der Regel nicht, hiess es weiter. Der starke Anstieg der Betrugsfälle ist gemäss dem Ombudsman zwar der seit längerem zu beobachtende Entwicklung hin zu einem vermehrten Einsatz von bargeldlosten Zahlungsmitteln geschuldet.
Zumindest ein Teil sei aber auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Wegen dieser befand sich ein grosse Anzahl der Beschäftigten im Homeoffice. Sie konnten ihre Zahlungen nicht vor Ort vornehmen und wurden so leichter Opfer von Phising oder Trojanern. Zudem – das zeigt ein weiteres Muster – waren Menschen zu Hause offenbar empfänglicher für vermeintliche Anlageangebot mit hohen Gewinnaussichten.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wandten sich regelmässig Kunden mit Beschwerden an den Ombudsman, welche auf Situationen mit grossen Marktturbulenzen zurückzuführen sind. Solche waren im Berichtsjahr im März aufgrund der Corona-Krise zu beobachten. So beschwerten sich einerseits diverse Kunden beim Ombudsman darüber, dass ihre Banken in Auftrag gegebenen Wertschriftentransaktionen nicht rechtzeitig ausgeführt hätten.
Fidleg hatte wenig Einfluss auf Tätigkeit
Zum anderen gab es im Zusammenhang mit diesen Markturbulenzen Beschwerden im Bereich «kreditfinanzierte Anlagegeschäfte». So waren Kunden, die in der Hoffnung auf grosse Gewinne auf Kredit investiert hatten, aufgrund der Kurseinbrüche im März von Zwangsliquidationen betroffen und beschwerten sich in diesem Zusammenhang über das Verhalten der Finanzinstitute.
Im weiteren sagte Franchetti, dass die Anerkennung der Ombudsstelle im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetztes (Fidleg) durch das Eidgenössische Finanzdepartement im Juni 2020 die Tätigkeit nicht wesentlich beeinflusst hat. Neu sei, dass es auch für ausländische Institute, welche Finanzdienstleistungen für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz erbringen einer Anschlusspflicht an den Ombudsman unterliegen. Entsprechend hat der Bankenombudsman 2020 für 307 Finanzinstitute Anschlussbestätigungen ausgestellt. (awp/mc/ps)