Bankiervereinigung fordert Sistierung der Weissgeldvorlage

Patrick Odier

Patrick Odier, Senior Managing Partner Lombard Odier. (Foto: SBVg)

Patrick Odier, Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung. (Foto: SBVg)

Basel – Die «Weissgeldvorlage» des Bundesrats ist nach Ansicht der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) aufgrund der fortschreitenden internationalen Entwicklungen nicht mehr zweckmässig. Sie fordert in ihrer Vernehmlassungsantwort deshalb die sofortige Sistierung des vorliegenden Gesetzesprojektes. Dagegen unterstützt die SBVg die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) grundsätzlich, fordert aber Anpassungen.

«Die internationalen Entwicklungen im Steuerbereich schreiten mit grosser Geschwindigkeit voran und in naher Zukunft werden einige Grundsatzentscheide anstehen», heisst es in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme der SBVg an das Finanzdepartement. Mit Blick auf diese Entwicklungen solle sich die Schweiz vorläufig darauf beschränken, diese internationalen Standards mitzugestalten.

«Überholt und überflüssig»
Die Gesetzesvorlage zu den erweiterten Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Annahme unversteuerter Gelder drohe bereits heute überholt und damit überflüssig zu werden. «Unseres Erachtens ist es nicht sinnvoll, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die in Kürze wieder überholt wären.» Im Übrigen würden die vorgesehenen erweiterten Sorgfaltspflichten zu einem «grossen Nachteil im globalen Wettbewerb» führen, da kein anderes Land eine derartige Überprüfung kenne oder anwendet.

Anpassungen bei Umsetzung der FATF-Empfehlung
Bei der Umsetzung der FATF-Empfehlung verlangt die SBVg «etliche Anpassungen», damit sie von den Banken umgesetzt werden könne. So seien diejenigen Tatbestände, welche eine Ausweitung des Steuerstrafrechts zur Folge hätten, im Rahmen der Revision des Steuerstrafrechts zu behandeln. Nicht einverstanden ist der Verband etwa auch mit einer Pflicht der Banken nicht nur – wie bisher – den wirtschaftlich Berechtigten feststellen, sondern neu auch den Anteilseigner, also Inhaber von Inhaberaktien oder Stimmrechtsanteilen bei nicht-börsenkotierte Unternehmen.

Nicht anfreunden kann sich der Verband zudem mit der Pflicht, Bargeschäfte ab CHF 100‘000 über einen Finanzintermediär abzuwickeln. Damit würden die Banken teilweise die Verantwortung übernehmen, welche richtigerweise bei den involvierten Parteien am Bargeschäft obliegen sollte. «Es dürfen den Banken nicht Pflichten auferlegt werden, die sie letzten Endes gar nicht erfüllen können.» (awp/mc/pg)

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