Basel – Nun hat sich auch die Basler Kantonalbank (BKB) mit den US-Behörden im seit Jahren hängigen Steuerstreit geeinigt. Das Geldhaus habe ein Abkommen zur Aussetzung der Strafverfolgung («Deferred Prosecution Agreement») abgeschlossen und zahle dafür eine Busse von 60,4 Millionen Dollar an die US-Behörden, gab das US-Justizministerium (DoJ) am Dienstag in einem Communiqué bekannt.
Laut der Mitteilung hat die BKB zugegeben, dass sie zwischen 2002 und 2012 gemeinsam mit externen Vermögensverwaltern sowie ihren Kunden die USA um Steuergelder betrogen habe. Dabei habe die Bank bestimmte US-Kunden bei der Verheimlichung ihrer Einkünfte vor den US-Steuerbehörden unterstützt. Auf dem Höhepunkt im Jahre 2010 habe die BKB 1’144 Kunden von US-Personen mit einem Gesamtwert von 813,2 Millionen Dollar gehabt, schrieb das Justizministerium. Viele, aber nicht alle dieser Konten hätten Schwarzgeld enthalten.
Gemäss den Bestimmungen des nun unterzeichneten Abkommens muss die BKB auch künftig gewisse Daten in die USA liefern. Betroffen sind beispielsweise Informationen zu Konten von US-Staatsbürgern, die bis Ende 2017 aufgelöst wurden.
Bewährungsfrist von drei Jahren
Im Rahmen der Vereinbarung wird die Strafverfolgung gegen die Schweizer Bank im Rahmen einer Bewährungsfrist zunächst für drei Jahre ausgesetzt, teilte die US-Behörde mit. Konkret setzt sich die Busse gegen die BKB laut den US-Behörden aus drei Teilen zusammen. Erstens muss das Geldhaus 17,2 Millionen Dollar an die US-Steuerbehörde IRS überweisen. Zweitens habe die BKB zugestimmt, die von den US-Kunden bezahlten Bankgebühren von insgesamt 29,7 Millionen Dollar in die Vereinigten Staaten zu überweisen. Und drittens erhält die Bank eine Busse von 13,5 Millionen Dollar.
Das Beispiel Martin Lack
Im Communiqué schildert die US-Behörde das Vorgehen der Schweizer Bank detailliert am Beispiel des Vermögensverwalters Martin Lack, der US-Kunden betreute. Ursprünglich Teamleiter bei der Grossbank UBS brachte Lack bei einem Jobwechsel zur BKB über 20 US-Kunden mit, inklusive deren undeklarierter Vermögen. Mit dem Wissen und der Unterstützung der Leitung der BKB-Niederlassung in Zürich sei Lack dabei in die Vereinigten Staaten gereist, um sich mit diesen Kunden zu treffen.
Der Leiter der BKB-Niederlassung habe gewusst, dass Lack in den USA die Kunden für die BKB Eröffnungsformulare unterschreiben liess, wobei in einigen Fällen fälschlicherweise Zürich als Unterzeichnungsort angegeben wurde, schrieb die US-Behörde.
Bank ist erleichtert
Die BKB selbst gibt sich in einem Communiqué nun erleichtert über den Ausgang des Verfahrens. Für dessen Lösung müsse man nun zwar gut 60 Millionen Dollar bezahlen, doch habe man bereits im Dezember 2013 eine Rückstellung von 100 Millionen Franken hierfür vorgenommen.
Mit dem Vergleich könnten nun nicht mehr benötigte Rückstellungen von rund 33 Millionen Franken aufgelöst werden. Dadurch werde sich der Geschäftserfolg der Bank Stammhauses und des Konzerns BKB im zweiten Semester 2018 entsprechend erhöhen.
Inzwischen verfolge man ausserdem seit mehreren Jahren eine konsequente Weissgeldstrategie, hiess es im Communiqué weiter. Von unversteuerten Vermögen habe sich die Bank getrennt und alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um nur noch versteuerte Vermögen zu verwalten.
Auch ZKB bezahlte Strafe
Erst vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ein Abkommen zur Aussetzung der Strafverfolgung mit dem US-Justizministerium abgeschlossen hat. Die grösste Kantonalbank der Schweiz muss eine Strafe von 98,5 Millionen Dollar zahlen.
Das Zürcher Finanzinstitut hatte anschliessend mitgeteilt, dass die Zahlung auf das Geschäftsergebnis 2018 keinen Einfluss haben werde, weil die Rückstellungen genug hoch seien.
«Kategorie 1»-Bank
Beide Einigungen erfolgten im Rahmen eines 2013 zwischen den USA und der Schweiz vereinbarten Programms zur Lösung des Steuerstreits zwischen beiden Ländern. Um das Programm war es in den letzten Jahren allerdings still geworden, was Beobachter auf den Regierungswechsel in den USA wie auch auf knappe Personalressourcen beim US-Justizdepartement zurückführten.
Im Juli dieses Jahres gab das DoJ aber weitere Vergleiche mit der Neuen Privat Bank (NPB) sowie der Genfer Vermögensverwaltungsbank Mirelis bekannt, zudem musste die Bank Lombard Odier Nachzahlungen an die US-Behörden leisten.
Im Rahmen des Steuerprogramms gehörten die ZKB und die BKB zu den sogenannten «Kategorie 1»-Banken, gegen die in den USA Strafuntersuchungen liefen. Zu den weiteren Banken dieser Kategorie, die sich bereits geeinigt hatten, gehören unter anderen die Credit Suisse (Busse von 2,6 Milliarden Dollar) oder die Bank Julius Bär (547 Millionen).
«Kategorie-1»-Banken, die noch auf einen Abschluss warten, sind unter anderem die Genfer Privatbank Pictet, die HSBC Private Bank sowie die Zürcher Privatbank Rahn+Bodmer. (awp/mc/pg)