Genf – Das Genfer Strafgericht hat am Donnerstag einen weiteren Antrag auf Ablehnung seitens der Verteidigung zurückgewiesen. Diese wehrte sich gegen die Zulassung eines Expertenberichts – dem Herzstück der Anklage. Seit Montag stehen fünf Männer wegen Milliardenverluste bei der Genfer Kantonalbank (BCGE) vor Gericht.
Anträge auf Ablehnung zu stellen, sei keine Manie, sondern eine Pflicht der Verteidigung, sagte Pierre De Preux, der Anwalt eines Angeklagten vor Gericht. Damit reagierte er auf entsprechende Kritik der Staatsanwaltschaft, die von einem «Antragswahn» sprach. De Preux begründete seinen Antrag damit, dass ein Arbeitskollege des in Frage gestellten Experten ein Mandat der Waadtländer Kantonalbank angekommen hat – ebenfalls den BCGE-Prozess betreffend. Darin sieht der Verteidiger eine Verletzung des Amtsgeheimnisses.
«Ablehnungsantrag nicht gerechtfertigt»
Für Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli war dieser Antrag auf Ablehnung lediglich ein Mittel der Verteidigung, sich eines unliebsamen Berichts zu entledigen. Auf ein Urteil des Bundesgerichts hinweisend, zeige sich Zappelli vor Gericht überzeugt, dass dieser Ablehnungsantrag nicht gerechtfertigt ist. Zumal das Mandat angenommen wurde, nachdem der Experte seine Arbeit bereits erledigt hatte. Unterstützung erhielt er von Jean-Luc Herbez, der den Kanton Genf vor Gericht vertritt.
Antrag der Verteidigung abgelehnt
Gerichtspräsident Jean-Marc Verniory lehnte den Antrag der Verteidigung schliesslich ab. Damit darf der Bericht, der das Herzstück der Anklage ist, vor Gericht verwendet werden. Hingegen lehnte das Gericht es ab, die Protokolle der Zeugenaussagen des ersten Prozesses zu verwenden. Der Prozess wurde im letzten November abgebrochen, weil dem damaligen Gerichtspräsident Jacques Delieutraz vorgeworfen wurde, die Auswahl der Geschworenen beeinflusst zu haben.
Drei ehemalige BCGE-Kaderleute auf der Anklagebank
Auf der Anklagebank sitzen seit Montag drei ehemalige BCGE-Kaderleute sowie zwei Revisoren der Firma Ernst&Young. Ihnen wird Urkundenfälschung und qualifizierte ungetreue Geschäftsführung vorgeworfen. Sie sollen die Bilanz der Bank geschönt haben.
Der Prozess dauert voraussichtlich bis am 15. Juli – eine dreiwöchige Pause mit eingeschlossen. (awp/mc/gh)