Bedingte Freiheitsstrafe für Whistleblower Rudolf Elmer

Bedingte Freiheitsstrafe für Whistleblower Rudolf Elmer
Ex-Banker Rudolf Elmer.

Zürich – Teilerfolg für Rudolf Elmer: Das Zürcher Obergericht hat ihn am Dienstag nicht wegen Bankgeheimnisverletzung schuldig gesprochen. Allerdings verurteilte es den 60-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Urkundenfälschung und Drohung – und sprach ihm seine Rolle als «Whistleblower» ab.

Das Zürcher Obergericht verurteilte Elmer nicht etwa wegen seines langjährigen und medienwirksamen Einsatzes gegen Steueroasen, sondern lediglich wegen seiner Rache an seinem früheren Arbeitgeber, der Bank Julius Bär. Diese hatte ihn 2002 entlassen, worauf er sich gemäss Gericht mit Droh-Mails und gefälschten Briefen rächte. Wegen Urkundenfälschung und Drohung wird Elmer zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt, bei einer Probezeit von drei Jahren. 220 Tage sass er bereits in Untersuchungshaft.

Keine Bankgeheimnisverletzung
Keinen Schuldspruch gab es hingegen wegen des Hauptvorwurfs, der Bankgeheimnisverletzung. Die Staatsanwaltschaft warf Elmer vor, verschiedenen Steuerämtern, Medien und der Enthüllungsplattform WikiLeaks Bankdaten zugespielt zu haben. Sie forderte deshalb eine Freiheitsstrafe wegen Verletzung des Bankgeheimnisses.

Kein Angestellter einer Schweizer Bank
Das Gericht gelangte aber zum Schluss, dass Elmer zur fraglichen Zeit gar nicht bei der Bank Julius Bär mit Sitz in Zürich angestellt war, sondern bei einem selbständigen Ableger auf den Cayman Islands. Er habe das Schweizer Bankgeheimnis somit gar nicht verletzen können.

Das Urteil ist eine herbe Schlappe für die Staatsanwaltschaft, welche seit Jahren eine Verurteilung wegen Bankgeheimnisverletzung fordert. Für sie ist Elmer kein «heldenhafter Whistleblower», der die Machenschaften der Banken in den Offshore-Oasen habe aufdecken wollen, sondern ein «gewöhnlicher Verräter».

Narzisst statt Whistleblower
Zumindest was diesen Punkt betrifft, ist das Gericht weitgehend einer Meinung wie die Staatsanwaltschaft. «Ein echter Whistleblower greift nicht zu Drohungen», sagte der Richter. Hier gehe es nicht um Whistleblowing, sondern um Hass gegenüber dem früheren Arbeitgeber.

Er zitierte ein psychiatrisches Gutachten, das Elmer eine narzisstische Störung attestiert. «Er sah sich als Opfer einer Umgebung, die ihn nicht angemessen würdigte.»

Es komme dazu, dass er sich während des Verfahrens sehr unkooperativ verhalten und mit unklaren und widersprüchlichen Aussagen die Ermittlungen erschwert habe. Deshalb muss er nun auch einen grossen Teil der Gerichtskosten tragen. «Ein echter Whistleblower würde aus Überzeugung zu seinen Taten stehen. Rudolf Elmer tut dies nicht.»  (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar