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Bern – Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge bei 1,75 Prozent.
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Während die Rendite der Bundesobligationen auf tiefen Werten verharrt, haben sich die Anleihen und Liegenschaften gut entwickelt, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV heisst. Trotz der gegenwärtigen Schwankungen an den Aktienmärkten sei eine Senkung des geltenden Satzes von 1,75% nicht angebracht. Die tiefen Zinssätze würden aber auch gegen eine Anhebung sprechen. In Anbetracht dieser Situation ist eine Änderung des Mindestzinssatzes nicht notwendig.
Die Eidgenössische Kommission für Berufliche Vorsorge hatte an ihrer Sitzung vom 1. September 2014 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1,75% zu empfehlen. (BSV/mc/pg)