Basel – Helvetia Versicherungen hat 2016 in der beruflichen Vorsorge eine solide Entwicklung verzeichnet. Die Nachfrage von kleinen und mittleren Firmen nach Vollversicherungslösungen bleibt anhaltend hoch. Umso wichtiger ist die Reform der Altersvorsorge 2020. Helvetia will auch in Zukunft eine verlässliche Partnerin in der 2. Säule bleiben, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt.
Mit einem Volumen von CHF 2’661 Mio. stiegen die Prämieneinnahmen im vergangenen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um CHF 114 Mio. oder 4.5 Prozent. Während sich die periodischen Prämien mit einem Volumen von CHF 1’215 Mio. durch eine stabile Entwicklung auszeichneten, nahmen die Einmaleinlagen um 8.3 Prozent auf CHF 1’446 Mio. zu. Grund dafür ist hauptsächlich eine Umbuchung von Überschussdepots in die Altersguthaben.
Die Anzahl Kollektivverträge sank leicht von 17’826 auf 17’809 während die Zahl der Versicherten von 219’155 auf 222’376 anstieg. Trotz des Rückgangs an Kollektivverträgen blieb die Nachfrage von Unternehmen insbesondere nach Vollversicherungsverträgen ungebrochen hoch. Angesichts der weiterhin ungünstigen Rahmenbedingungen mit zu hohen Umwandlungssätzen und der hohen Mindestverzinsung im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge verfolgt Helvetia jedoch eine bewusst vorsichtige Zeichnungspolitik von neuen Kunden bei der Vollversicherung. So soll bei den bestehenden Kunden eine weitere Verstärkung der Umverteilung zu Lasten der aktiv Versicherten vermieden werden.
Vollversicherung bleibt für KMU unverzichtbar
Auf wachsendes Interesse stossen die teilautonomen Lösungen von Helvetia im Rahmen der Sammelstiftung BVG Invest oder der Kaderlösungen. Auch die Sammelstiftungen von Swisscanto, für welche Helvetia die Rückversicherung und die Geschäftsführung bereitstellt, verzeichneten eine verstärkte Nachfrage. «Angesichts der höheren Flexibilität erfreuen sich diese Lösungen wachsender Beliebtheit», kommentiert Donald Desax, Leiter Berufliche Vorsorge und Mitglied der Konzernleitung von Helvetia, diese Entwicklung.
Die Vollversicherungen, welche im Unterschied zu teilautonomen Lösungen jederzeit die volle Deckung des Altersguthabens garantieren, sind jedoch für eine Vielzahl von KMU weiterhin unverzichtbar und machen den weitaus grössten Teils des Geschäfts in der beruflichen Vorsorge von Helvetia aus. Sie bieten den Unternehmen nicht nur ein hohes Mass an Sicherheit in der 2. Säule, sondern entlasten sie auch von erheblichen administrativen Aufwendungen und regulatorischen Auflagen.
Ja zur Reform Altervorsorge 2020 trotz gravierender Nachteile
«Helvetia wird alles daran setzen, die Attraktivität der Vollversicherung mit ihren Garantien weiterhin aufrecht zu erhalten», versichert Donald Desax. Darum befürwortet Helvetia die Vorlage zur Reform der Altersvorsorge 2020. Damit die Ungleichgewichte in der Altersvorsorge nicht noch weiter anwachsen, ist eine Reform zwingend und dringend. Die Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau und die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent sind wichtige Schritte in die richtige Richtung.
Allerdings reichen die Massnahmen nicht aus, um die Ungleichgewichte in der 2. Säule zu beseitigen. Zudem wurden mit der Reform einige Auflagen verbunden, welche den Handlungsspielraum für Anbieter von Vollversicherungen weiter einschränken. Durch die Beschränkung der Risikoprämie und durch die Auflagen bei der Zuteilung von Überschüssen wird die Flexibilität leiden, den Kunden die optimalen Lösungen für ihre Bedürfnisse in der beruflichen Vorsorge bieten zu können.
Massive Quersubventionierungen bleiben
Angesichts der weiter steigenden Lebenserwartung und der anhaltend tiefen Anlagerenditen wird auch ein Umwandlungssatz von 6 Prozent nicht reichen, um das Altersguthaben eines Neurentners bis an dessen Lebensende in eine Altersrente umzuwandeln. Der fehlende Betrag wird daher weiterhin zu Lasten der aktiv Versicherten finanziert werden müssen. «Bei einem Umwandlungssatz von 6 Prozent und einer erwarteten Kapitalanlagerendite von 2.0 Prozent beträgt die notwendige Quersubventionierung bei der Pensionierung eines 65-jährigen Mannes noch immer rund 19 Prozent seines verrenteten Kapitals», rechnet Beat Müller, Leiter Aktuariat und Mitglied der Konzernleitung von Helvetia, vor. Somit muss ein Altersguthaben von CHF 500’000 um fast CHF 100’000 aufgestockt werden, damit die Rente finanziert werden kann.
Ohne solche Quersubventionierung hätten die Risikoprämien der aktiv Versicherten im vergangenen Jahr um 80 Prozent gesenkt werden können, wie eine weitere Berechnung von Helvetia ergibt. Ein wesentlicher Teil der Risikoprämien wird in der Vollversicherung benötigt, um die Altersleistungen zu sichern. So wurden die entsprechenden Reserven bei Helvetia im vergangenen Jahr um weitere CHF 147 Mio. verstärkt, 142.7 Mio. davon in dem der Mindestquote unterstellten Geschäft.
Ausschüttungsquote über 90 Prozent
Zusammen mit den weiteren Leistungen an die Versicherten wurden in dem der Mindestquote unterstellten Geschäft 90.8 Prozent der Bruttoeinnahmen an die Versicherten ausgeschüttet. Im Geschäft, das nicht der Mindestquote unterstellt ist, betrug die Ausschüttungsquote 91.8 Prozent. Das Betriebsergebnis fiel mit CHF 70.9 Mio. gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert aus, wie aus der soeben veröffentlichten Betriebsrechnung 2016 von Helvetia hervorgeht.
Das solide Geschäftsergebnis 2016 ermöglicht nebst der garantierten Verzinsung von 1.25 Prozent bei den obligatorischen Altersguthaben eine Verzinsung der überobligatorischen Guthaben von 1.0 Prozent. Zudem kann ein Risikoüberschuss von 5 Prozent der Risikoprämien ausgeschüttet werden.
Der Betriebsaufwand der aktiv Versicherten betrug weitgehend unverändert CHF 428 pro Kopf. Und auch die Vermögensverwaltungskosten konnten mit 0.29 Prozent tief gehalten werden. Während die Performance gegenüber 2015 um 54 Basispunkte auf 2.29 Prozent gesteigert werden konnte, fiel die für das Geschäft wichtige direkte Rendite mit 2.25 Prozent nahezu unverändert aus. (Helvetia/mc)