Besserer Schutz von Bankeinlagen in Kraft
Bern – Der während der Finanzkrise dringlich beschlossene verbesserte Einlegerschutz wird zum Dauerrecht. Das revidierte Bankengesetz tritt am 1. September in Kraft, wie der Bundesrat beschloss. Kernstück ist die Erhöhung des gesicherten Guthabens von 30’000 auf 100’000 CHF.
Dieser Betrag wird im Konkursfall privilegiert behandelt und innerhalb von 20 Tagen ausgezahlt. Um dies zu garantieren, müssen die Banken 125% der garantierten Beträge im Inland hinterlegt haben. Die Obergrenze der insgesamt gesicherten Guthaben wird von 4 Mrd auf 6 Mrd erhöht. Das Massnahmenpaket sieht auch vor, dass Einlagen bei Vorsorgestiftungen gleich wie die Bankguthaben garantiert werden sollen.
Änderungen vom Parlament im März verabschiedet
Das Massnahmenpaket zur Beruhigung der Bankkunden war auf dem Höhepunkt der Bankenkrise dringlich verabschiedet worden. Weil dieser Beschluss nur bis Ende 2012 gilt, musste er dauerhaft ins Gesetz geschrieben werden. Das Parlament hat die Änderungen im Bankengesetz im vergangenen März verabschiedet.
Ebenfalls in Kraft treten diverse Verbesserungen, falls eine Bank saniert werden muss. So beispielsweise die separate Weiterführung von einzelnen Bankendienstleistungen. (awp/mc/pg)