Bewährungsstrafen für Ex-CS-Banker Bachmann und Dörig
Zürich – Zwei ehemalige Credit-Suisse-Banker sind im Zusammenhang mit ihren Rollen im US-Steuerstreit einem Medienbericht zufolge einem Gefängnisaufenthalt entgangen. Der US-Bezirksrichter Richter vom Eastern District of Virginia, Gerald Lee, verurteilte Andreas Bachmann und Josef Dörig zu einer Haftstrafe zu je fünf Jahren auf Bewährung, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters. Ausserdem müssen sie Geldstrafen in Höhe von 100’000 beziehungsweise 125’000 Dollar bezahlen.
Bachmann und Dörig gehören zu acht ehemaligen Angestellten der Grossbank und ihren Zweigstellen, die 2011 angeklagt wurden, wie es heisst. Beide waren freiwillig in die USA gekommen, um sich im Frühjahr 2014 schuldig zu bekennen, und kooperierten mit den Ermittlern. Bachmann und Dörig hätte auch eine Haftstrafe treffen können, aber das US-Justizministerium habe stattdessen eine Bewährungsstrafe gefordert, so Reuters. Das Gericht war beim Strafmass den entsprechenden Forderungen der Staatsanwaltschaft gefolgt.
Gerichtsakten unter Verschluss
Die «Handelszeitung» schreibt am Freitag in ihrer Online-Ausgabe, dass noch heute einige von Bachmanns Gerichtsakten unter Verschluss gehalten würden, da sie in weiteren Ermittlungen offenbar von grossem Belang sind. Diese Mitarbeit habe die Staatsanwaltschaft bei der Strafforderung berücksichtigt, hiess es.
Bachmann hatte sich dem Bericht zufolge am 12. März 2014 des Steuerbetrugs in den USA für schuldig erklärt und aktiv mit den Steuerbehörden zusammengearbeitet, was die Milliardenbusse der Credit Suisse am Ende besiegelte. Die Grossbank zahlte 2014 zur Begleichung des Streits insgesamt 2,8 Mrd Dollar. (awp/mc/pg)