(Foto: Basler Kantonalbank)
Basel – Die Basler Kantonalbank akzeptiert die Verfügungen der Eidg. Finanzmarktaufsicht Finma im Zusammenhang mit dem Anlagebetrug rund um die ASE Investment. Die BKB teilt mit, das Verfahren sei mit einer Feststellungsverfügung abgeschlossen worden, die heute rechtskräftig wird.
Die Finma hatte im Zusammenhang mit dem Anlagebetrug rund um die ASE Investment AG (ASE) gegen die BKB ein Verfahren durchgeführt. Die ASE war eine von der BKB unabhängige, externe Vermögensverwalterin. Ihr wurde vorgeworfen, Guthaben ihrer Kunden bei der BKB und anderen Banken veruntreut und weitere strafbare Handlungen begangen zu haben. Das Strafverfahren gegen ASE-Organe war eröffnet worden, nachdem die BKB bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau Strafanzeige erstattet hatte.
Organisations- und Gewährserfordernisse schwer verletzt
Die Finma schloss ihr Verfahren gegen die BKB mit einer Feststellungsverfügung ab, die heute rechtskräftig wird. Sie stellt fest, dass die BKB im Zusammenhang mit der Betreuung der ASE die bankengesetzlichen Organisations- und Gewährserfordernisse schwer verletzt hat. Sie hält in ihrer Verfügung fest, dass die BKB die Rechts-, Reputations- und Kreditrisiken mehrheitlich erkannt, es jedoch versäumt habe, diese Risiken aus bankregulatorischer Sicht ausreichend zu begrenzen. Weiter folgerte die Finma, dass die BKB interne Richtlinien verletzt und Hinweise auf rechts- oder sittenwidrige Geschäfte nicht oder ungenügend abgeklärt habe.
Die Finma bestätigt damit im Wesentlichen die Feststellungen der Anwaltskanzlei Bär & Karrer AG, die im Auftrag der BKB den Sachverhalt bankregulatorisch gewürdigt hat.
BKB reagiert
Die BKB habe die erforderlichen Schritte eingeleitet, um eine einwandfreie Geschäftstätigkeit in allen Filialen der Bank sicherzustellen, heisst es weiter. Dazu gehöre ein verschärftes Aufnahme-, Kontroll- und Prüfverfahren für externe Vermögensverwalter (EVV), die vollständige Integration des Private Banking Zürich in die Strukturen des Hauptsitzes und die Neubesetzung der Leistung des Private Banking Zürich durch einen ausgewiesenen Bankfachmann, René Bürgisser. Vom bisherigen Leitungsteam des Private Banking Zürich sei niemand mehr bei der BKB tätig, hält die Bank fest.
Die Finma verlangt nun zusätzlich, dass über die Aufnahme von neuen Beziehungen zu EVV zentral am Basler Hauptsitz entschieden werde. Die BKB hat diese Massnahme bereits vollständig umgesetzt. Weitergehende organisatorische oder geschäftliche Massnahmen hat die Finma gegenüber der BKB nicht angeordnet, behält sich dies aber explizit vor, sollte es im Private Banking Zürich oder im Geschäft mit EVVs zu neuen, schwerwiegenden Vorfällen kommen. Die BKB zeigt sich aber überzeugt, mit den bereits getroffenen Massnahmen die notwendigen Vorkehren getroffen zu haben, dass dies nicht mehr der Fall sein wird.
BKB einigt sich mit Anwälten auf ein Schema zur Schadensbeteiligung
Hinsichtlich der Ersatzbegehren der durch die ASE geschädigten Kunden hat sich die BKB mit den Anwälten, die rund 80% dieser Kunden beraten, auf ein Schema zur Schadensbeteiligung geeinigt. Die Bank hat dafür Rückstellungen in der Höhe von 50 Mio. CHF gebildet. Mit dieser Lösung will die BKB ihrem Verständnis von «fair banking» nachleben. (BKB/mc/pg)