Börsenäquivalenz: SIX stellt gewisse Dienste ein
Zürich – Die Schweizer Börse SIX stellt ab Montag gewisse Handelsdienstleistungen ein. Das ist eine Folge der vom Bundesrat ergriffenen Schutzmassnahmen, weil die EU die Äquivalenzanerkennung der Schweizer Börse nicht verlängert hat.
Konkret etwa wird die sogenannte EBBO-Dienstleistung nicht mehr zur Verfügung stehen, die für die Erzielung von Abschlüssen im hybriden Handel von Schweizer Aktien in Europa genutzt wird. Die Handelsdienstleistung könne bei einer allfälligen Äquivalenzanerkennung durch die EU innert kurzer Zeit reaktiviert werden, teilte die SIX am Freitag mit.
Segment für ausländische Aktien suspendiert
Weiter suspendiert die SIX alle Aktien im Handelssegment «Sponsored Foreign Shares» vom Handel und befreit die Sponsoren von ihren Verpflichtungen. Das Segment ermöglicht es Handelsteilnehmern, Aktien ausländischer Unternehmen über die SIX zu handeln und Abschlüsse ausserhalb des Auftragsbuchs in ausländischen Aktien an die SIX zu rapportieren. Sponsoren sind Handelsteilnehmer des Segments. Mit der Supsendierung möchte die SIX vermeiden, dass Sponsoren eine für sie unrechtmässige Verpflichtung weiter erfüllen müssen, schrieb die SIX.
Abschlüsse an der Börse ausserhalb des Auftragsbuches blieben in dem Handelssegment allerdings weiterhin möglich, hiess es. Die betroffenen Teilnehmer seien selber für die Einhaltung der Anforderungen verantwortlich. Auch die Suspendierung des Handelssegments will die SIX innert kurzer Frist aufheben, wenn sie von der EU als gleichwertig anerkannt wird.
Schutz der Börse
Der Hintergrund: Weil die Europäische Kommission bis jetzt die Börsenäquivalenz – die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung – nicht verlängert hat, ist es Handelsplätzen mit Sitz in der EU ab dem 1. Juli untersagt, den Handel mit bestimmten Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz anzubieten oder diesen Handel zu ermöglichen.
Um zu verhindern, dass EU-Händler nicht mehr an der Schweizer Börse handeln können, setzt das Eidgenössische Finanzdepartement aber Massnahmen zum Schutz der Börse per 1. Juli in Kraft. Die Schweiz verweigert konkret Handelsplätzen in der EU die Anerkennung. Wenn Schweizer Aktien nicht «systematisch und regelmässig» an EU-Handelsplätzen gehandelt werden, benötigt die Schweizer Börse nämlich gemäss der EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) keine Gleichwertigkeitsanerkennung. Die EU-Händler könnten weiterhin an der Schweizer Börse Handel treiben, ohne EU-Recht zu verletzen. (awp/mc/pg)
SIX Swiss Exchange
Informationen der SIX zur Börsenäquivalenz