Bund zahlt keinen Zins mehr auf vorzeitig bezahlte Steuern

Serge Gaillard

Serge Gaillard, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (Copyright: PHOTOPRESS/Gaetan Bally)

Bern – Negativzinsen verleiten Unternehmen und Private dazu, ihr Geld bei den Steuerbehörden zu parken. Nun streicht der Bund den Zins auf vorzeitig bezahlte direkte Bundessteuern.

Das Finanzdepartement (EFD) teilte am Freitag mit, dass der Vergütungszins 2017 auf Null gesenkt wird. Bisher gab es für Vorauszahlung bis zum Fälligkeitstermin einen Vergütungszins von 0,25%.

Bei der UBS erhalten Unternehmen nur 0,01%, bei der Postfinance 0,05%. Für Sparguthaben über 1 Mio CHF gibt es heute gar keinen Zins mehr. Ähnlich sehen die Zinssätze für Private aus.

Verzerrtes Rechnungsergebnis
Diese Situation hat nach Angaben des EFD in den letzten Jahren immer mehr Steuerpflichtige dazu bewogen, die direkte Bundessteuer freiwillig vor der Fälligkeit einzuzahlen. Das verzerre das Rechnungsergebnis und erschwere die Budgetierung, heisst es in der Mitteilung.

So rechnet der Bund für 2016 mit einem Jahresabschluss, der 2,2 Mrd CHF über dem Budget liegt. 900 Mio sind darauf zurückzuführen, dass die Steuerzahler ihr Geld bei den Steuerbehörden anlegen. Diese Zahlen stammen vom August. Nach Angaben der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) dürfte der Betrag bis Ende Jahr eher noch anwachsen.

Der Bund muss die Vorauszahlungen als Mehreinnahmen verbuchen. Um Mehreinnahmen handelt es sich jedoch nur in den Büchern. Tatsächlich sind die Vorauszahlungen bloss eine Verschiebung auf der Zeitachse: Später sind die Einzahlungen umso tiefer, unter Umständen werden sogar Rückzahlungen fällig.

Die Senkung des Vergütungszinses auf Null hatte sich abgezeichnet. Die Leute hätten gelernt, mit Negativzinsen umzugehen, sagte EFV-Direktor Serge Gaillard im August bei der Präsentation der Hochrechnungen für das laufende Jahr. Der Bund prüfe daher Änderungen bei der direkten Bundessteuer. (awp/mc/ps)

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