Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen CS und bulgarische Kriminelle
Bern – Der Credit Suisse (CS) droht juristisches Ungemach: Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen die Grossbank und Mitglieder einer kriminellen Organisation aus Bulgarien Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Es geht dabei um internationalen Betäubungsmittelhandel und grossangelegte Geldwäscherei. Die CS weist die Vorwürfe der Anklagebehörde derweil entschieden zurück.
Die BA hat laut einer Mitteilung vom Donnerstag Anklage eingereicht nach umfangreichen Ermittlungen zu den schweizerischen Geschäftstätigkeiten einer bedeutenden, im internationalen Betäubungsmittelhandel und in der grossangelegten Geldwäscherei der daraus gewonnenen Erträge aktiven kriminellen Organisation aus Bulgarien.
Der Credit Suisse wirft die BA vor, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um die Geldwäscherei von Vermögenswerten zu verhindern, die der kriminellen Organisation gehörten und unter ihrer Kontrolle standen. Die BA erhebt gleichzeitig Anklage gegen eine ehemalige Kundenbetreuerin der Bank und zwei Mitglieder der kriminellen Organisation.
CS weist Vorwürfe hinsichtlich Organisationsmängel zurück
Die Bank wies derweil in einer Stellungnahme vom Donnerstag die Vorwürfe hinsichtlich angeblicher Organisationsmängel zurück. Sie werde ihre Position «entschlossen verteidigen». Das Schweizerische Bundesstrafgericht könne in einem solchen Verfahren neben einer Gewinneinziehung eine Busse von maximal 5 Millionen Franken verhängen, so die CS.
Die Beschuldigungen gegen die Bank seien «haltlos und unbegründet», so die CS weiter. Sie erwarte, dass sie aufgrund der Fakten vor dem Bundesstrafgericht obsiegen werde. Zudem sei die Bank auch von der Unschuld ihrer ehemaligen Mitarbeiterin überzeugt. (awp/mc/ps)