Bundesrat ändert Börsenverordnung
Schweizer Börse SIX Swiss Exchange, Hauptgebäude in Zürich.
Bern – Ausländische Eigenhändler können künftig als Mitglied einer Schweizer Börse zugelassen werden, auch wenn sie keiner ausländischen Aufsicht unterstehen. Voraussetzung ist, dass sie gleichwertige Anforderungen erfüllen wie Schweizer Eigenhändler.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Börsenverordnung entsprechend angepasst. Die Neuerung tritt am 1. August in Kraft, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Mit der Änderung will der Bundesrat einen Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Börsen beheben.
Wettbewerbsnachteil beseitigen
In der EU werden Eigenhändler – also Effektenhändler, die gewerbsmässig ausschliesslich auf eigene Rechnung kurzfristig mit Effekten handeln – von den Aufsichtsbehörden nicht mehr überwacht. Dennoch werden sie als Mitglied an den europäischen Börsen zugelassen. Mitglied der schweizerischen Börsen können sie jedoch nach geltendem Recht wegen der fehlenden Aufsicht nicht werden. Diese Situation stelle für die Schweizer Börsen einen Wettbewerbsnachteil dar, der die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz beeinträchtige, schreibt das EFD. Dieser Mangel soll mit der Verordnungsänderung behoben werden. In der Anhörung stiess die Anpassung laut EFD durchwegs auf Zustimmung. (awp/mc/ps)