Bern – Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz für Renten in der zweiten Säule für 2018 bei 1%. Damit folgt er der Ende September von der Eidg. Kommission für berufliche Vorsorge abgegebenen Empfehlung. Für die künftige Festlegung des BVG-Mindestzinses will der Bundesrat die Entscheidungsgrundlagen bis nächsten Sommer analysieren, teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen am Mittwoch mit. Und auch die BVG-Kommission werde Empfehlungen dazu erarbeiten.
Entscheidend für die Höhe des aktuellen Mindestzinssatzes seien die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften, heisst es weiter. Aktien und Liegenschaften hätten sich erfreulich entwickelt, weshalb eine Senkung des Satzes nicht angebracht sei.
«Anpassung drängt sich nicht auf»
Auf der anderen Seite verweist der Bundesrat auf die weiterhin sehr tiefen Zinssätze, die gegen eine Anhebung sprächen. In Anbetracht der weiterhin stabilen Verhältnisse dränge sich somit keine Anpassung des Mindestzinssatzes auf. Mit diesem Zins wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Der Bundesrat überprüft diesen Satz mindestens alle zwei Jahre. Im letzten Jahr hat er eine Überprüfung vorgenommen und eine Senkung des Satzes von 1,25% auf 1% beschlossen. (awp/mc/ps)