Bundesrat schlägt Sicherheitsmassnahmen für Auffangeinrichtung vor
Bern – Der Bundesrat will die Auffangeinrichtung der zweiten Säule angesichts möglicher Schwierigkeiten wegen der Coronavirus-Pandemie besser absichern. Die Stiftung soll nach dem Willen des Bundesrats bei Bedarf rasch ein unverzinsliches Konto im Umfang bis zu 10 Milliarden Franken eröffnen können.
Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch eine entsprechende Botschaft für eine Anpassung des Gesetzes der Beruflichen Vorsorge (BVG). Mit den Massnahmen könne die Auffangeinrichtung pandemiebedingte Verwerfungen an den Finanzmärkten und einen krisenbedingten Zufluss von Geldern besser verkraften, teilte die Landesregierung mit. Sie kommt mit dem Vorschlag einer Empfehlung der Sozial- und Gesundheitskommissionen der Parlamentskammern nach.
Die Auffangeinrichtung soll gemäss dem Vorschlag des Bundesrats Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet. Dieser war jüngst innerhalb von fünf Monaten von 108,7 auf 105,85 Prozent Ende Mai 2020 gesunken.
Der Bundesrat will das Gesetz rasch anpassen. Das Parlament soll bereits im Herbst über die Vorlage befinden können. Die Anpassung soll vorerst für drei Jahre gelten. In dieser Zeit will der Bundesrat eine langfristige Lösung vorbereiten.
Die Auffangeinrichtung der zweiten Säule ist eine gesetzliche Stiftung, die von Spitzenverbänden der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite getragen wird. Die Stiftung führt die obligatorische berufliche Vorsorge für Firmen durch, die sich keiner Pensionskasse oder Versicherung angeschlossen haben.
Sie versichert Personen, die sich freiwillig anschliessen, und regelt die berufliche Vorsorge für Arbeitslose. Zudem verwaltet sie die Freizügigkeitskonten von Personen, die es unterlassen, ihre Freizügigkeitsguthaben selbst anzulegen.
Unter Druck
Die Vorsorgeeinrichtung ist finanziell unter Druck. Sie muss trotz der Negativverzinsung durch die Schweizerische Nationalbank den Nominalwert der ihr anvertrauten Pensionskassen-Guthaben garantieren, die eine versicherte Person beim Verlassen einer Pensionskasse mitnimmt. Der Deckungsgrad war jüngst gesunken.
Der Bundesrat rechnet damit, dass sich die Schwierigkeiten der Einrichtung weiter verschärfen könnten. Die Auffangeinrichtung sei verpflichtet, Freizügigkeitsguthaben anzunehmen, sie könnte daher mit einem deutlichen Zufluss von Geldern aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit konfrontiert sein. Dies senke ihren Deckungsgrad weiter. Auch könne die schwierige ökonomische Situation die Unsicherheiten an den Finanzmärkten weiter verschärfen.
Per Ende 2019 betreute die Auffangeinrichtung im Bereich Freizügigkeit 1,2 Millionen Kundinnen und Kunden, was rund 60 Prozent aller Freizügigkeitskonten entspricht. Die Höhe der von der Auffangeinrichtung verwalteten Freizügigkeitsguthaben betrug Ende letzten Jahres rund 12,7 Milliarden Franken. (awp/mc/ps)