EFD-Vorsteherin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bern – Die Amtshilfe bei Steuerdelikten soll künftig in einem Gesetz geregelt sein. Der Bundesrat hat am Mittwoch seinen Entwurf des Steueramtshilfegesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Das Gesetz soll den Vollzug der Amtshilfe regeln, welche die Schweiz aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder anderen Abkommen zum Informationsaustausch gewährt, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SIF) mitteilte.
Daten dürfen in der Schweiz nicht verwendet werden
Der Bundesrat lehnt sich bei der Amtshilfe an den OECD-Standard an, nach dem Amtshilfe nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch in Fällen der Steuerhinterziehung zulässig ist. Dies kommt einer Lockerung des Bankgeheimnisses gleich. Bei gestohlenen Daten leistet die Schweiz aber keine Amtshilfe. Nicht eingetreten ist der Bundesrat auf den Wunsch der kantonalen Finanzdirektoren, die ins Ausland gelieferte Daten auch selbst nutzen zu dürfen. Zur Durchsetzung des schweizerischen Steuerrechts dürfen solche Daten nur verwendet werden, wenn sie auch nach Schweizer Recht hätten beschafft werden können. (awp/mc/ss)