Bern – Der Bundesrat hat die Anforderungen an systemrelevante Banken bezüglich Liquiditätshaltung überarbeitet und erhöht. Er will damit sicherstellen, dass die Institute ausreichend Liquidität halten, um Liquiditätsschocks zu absorbieren und den Bedarf für eine Sanierung oder Liquidation zu decken.
Die Änderung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Die bisherigen Anforderungen der Liquiditätsverordnung hätten nicht dazu geführt, dass systemrelevante Banken eine angemessene, durchgehend höhere Liquidität hielten, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Eine hohe Liquiditätsausstattung sei zudem eine zentrale Voraussetzung für die vom Bundesrat beabsichtigte Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung («Public Liquidity Backstop»).
Grund- und Zusatzanforderungen
Das neue Regulierungskonzept für systemrelevante Banken umfasse Grund- und Zusatzanforderungen, heisst es weiter. Die Grundanforderungen decken demnach gewisse Risiken ab, die in den für alle Banken geltenden Bestimmungen zu wenig berücksichtigt sind. Beispielsweise müssen systemrelevante Banken künftig für eine 90 – statt wie bisher 30 – Tage dauernde Liquiditätskrise gewappnet sein.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) kann zudem zusätzlich institutsspezifische Zuschläge erheben. In der Schweiz gelten die beiden Grossbanken Credit Suisse und UBS sowie Postfinance, Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank als systemrelevant.
In der Vernehmlassung sei das Ziel der Vorlagee, die Widerstandsfähigkeit der systemrelevanten Banken zu stärken, auf breite Zustimmung gestossen, heisst es weiter. Die geäusserte Kritik von Seiten der betroffenen Banken habe der Bundesrat in der Vorlage teilweise berücksichtigt. Die betroffenen Banken erhalten eine Übergangszeit von 18 Monaten, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. (awp/mc/pg)