Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bern – Börsendelikte sollen künftig härter bestraft werden können. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes verabschiedet. Das Ausnützen von Insiderinformationen soll neu für sämtliche Marktteilnehmer verboten werden, etwa Hedge-Fonds und private Investoren. Insiderhandel und Kursmanipulation sollen zudem neu zu Vortaten der Geldwäscherei werden, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Donnerstag mitteilte.
Beides würde somit künftig nicht mehr von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden, sondern von der Bundesanwaltschaft verfolgt und vom Bundesstrafgericht beurteilt.
Ausbau der Offenlegungspflicht
Mit der Revision will der Bundesrat ausserdem die Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen ausbauen. Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) soll neu die Kompetenz erhalten, bei begründetem Verdacht auf eine Meldepflichtverletzung gegenüber sämtlichen Marktteilnehmern eine Stimmrechtssuspendierung und ein Zukaufsverbot auszusprechen, bis die Meldepflicht erfüllt ist oder festgestellt wird, dass keine Meldepflicht besteht. Stellt die FINMA eine Meldepflichtverletzung fest, kann sie nach dem Willen des Bundesrates neu auch gegenüber Marktteilnehmern tätig werden, die nicht ihrer Aufsicht unterstehen. Beispielsweise kann sie den Gewinn einziehen.
Mehr Kompetenzen für Übernahmekommission
Im Übernahmewesen wir unter anderem die Möglichkeit zur Bezahlung einer Kontrollprämie abgeschafft. Zudem wird der Übernahmekommission (UeK) die Kompetenz eingeräumt, bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine Missachtung der Angebospflicht eine Stimmrechtssuspendierung und ein Zukaufsverbot auszusprechen. Mit der Gesetzesrevision würden Normen geschaffen, die marktmissbräuchliches Verhalten effizient bekämpften und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes stärkten, schreibt das EFD. In der Vernehmlassung waren die Vorschläge des Bundesrates mehrheitlich gut angekommen. (awp/mc/ps)