«Sandkasten» und «Bankbewilligung light» für Fintechs

«Sandkasten» und «Bankbewilligung light» für Fintechs
(Foto: Fotolia/Rawpixel.com)

Bern – Der Bundesrat kommt Forderungen aus der Finanzbranche entgegen und will die Bedingungen für die Anbieter der neuen digitalen Finanztechnologien (Fintech) verbessern. So sollen die Fintech-Unternehmen ein bewilligungsfreies Umfeld, einen sogenannten «Sandkasten», erhalten ausserdem soll für Unternehmen bis zu einer gewissen Grösse eine Finma-Bewilligung «light» geschaffen werden.

Finanzminister Ueli Maurer hatte die Pläne im Oktober angekündigt. Am Mittwoch hat der Bundesrat nun die Eckwerte festgelegt und das Finanzdepartement beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. «Wir wollen einen Rechtsrahmen für die Entwicklung dieser Branche schaffen», sagte Jörg Gasser, Staatssekretär für Internationale Finanzfragen (SIF) an einer Medienkonferenz in Bern.

Laut dem Finanzdepartement gibt es derzeit rund 160 solcher Fintech-Unternehmen in der Schweiz. Heute wird der Spielraum der Branche von den Finanzmarkt-Regelungen stark eingeschränkt. Nach geltendem Recht ist es etwa nicht erlaubt, ohne Bewilligung von mehr als 20 Personen Gelder entgegenzunehmen. Und der Erhalt einer Bankenbewilligung stellt hohe Anforderungen, unter anderem muss ein Gesuchsteller ein Eigenkapital von mindestens 10 Mio CHF bereitstellen.

Sandkasten für Startups
Künftig sollen nun die neuen Fintech-Unternehmen Gelder bis zum Gesamtwert von 1 Mio CHF von beliebig vielen Personen entgegen nehmen. In diesem «bewilligungsfreien Raum» – der Bundesrat spricht von einem «Sandkasten» («sandbox») – sollen Startup-Unternehmen innovative Geschäftsideen erproben können. Dabei entfällt allerdings auch der Anlegerschutz – Anbieter müssten ihre Kunden informieren, dass sie nicht von der FINMA beaufsichtigt werden, betonte Gasser.

«Bankbewilligung light»
Wachsen die Einlagen über 1 Mio CHF heraus, so will der Bundesrat den Unternehmen die Möglichkeit für eine «Bankbewilligung light» schaffen, wie Gasser sagte. Diese soll für Unternehmen gelten, die zwar Gelder entgegennehmen, aber anders als Banken beispielsweise keine Kredite vergeben. Weil das Risiko geringer ist als im klassischen Bankengeschäft, sollen die Auflagen weniger streng sein: Das Mindestkapital soll 5% der Publikumseinlagen betragen, mindestens aber 300’000 CHF. Die Publikumseinlagen dürfen insgesamt den Wert von 100 Mio CHF nicht überschreiten. Die Sorgfaltspflichten gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung jedoch sollen auch für die Fintech-Unternehmen gelten.

Weitere regulatorische Anpassungen soll es für Gelder auf Konten geben, die einzig der Abwicklung von Kundengeschäften dienen und nicht als Einlagen gelten. Heute müssen solche Geschäfte innerhalb von höchstens sieben Tagen abgewickelt sein, was etwa für das Crowdfunding – die Finanzierung eines Projekts oder Produkts über eine Vielzahl von Kapitalgebern – nicht ausreicht. Diese Frist soll auf 60 Tage verlängert werden.

Rasche Umsetzung möglich
Spezielle Fintech-Regulierungen gibt es auch in anderen Ländern, etwa in Grossbritannien, der Bundesrat sieht allerdings die Schaffung einer «Fintech-Lizenz» auch im internationalen Kontext als wegweisend an. Die Schweiz wolle mit ihrer Lösung keine bestimmten Geschäftsmodelle fördern, sondern dem Markt überlassen, welche sich durchsetzten, betonte Gasser.

Der Zeitplan sieht nun die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage bis Anfang 2017 vor. Nach der Vernehmlassungsfrist könnte eine Vorlage noch vor der Sommerpause 2017 vorliegen. Die Schaffung der «Sandbox» und die Verkürzung der Abwicklungsfrist kann der Bundesrat dann in eigener Regie vornehmen, da dafür keine Gesetzesänderungen nötig sind, für die Schaffung einer Fintech-Lizenz braucht es dagegen eine Gesetzesänderung. In diesem Bereich gibt es allerdings parallele Bestrebungen des Parlaments im Rahmen der Beratungen zum Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg).

Blockchain-Regulierung nicht abgedeckt
Nicht abgedeckt würde in der Vorlage Bereiche wie die rechtliche Behandlung virtueller Vermögenswerte und die Regulierung neuer Technologien wie Blockchain, räumte der SIF-Sekretär ein: «Hier sind wir noch nicht so weit.» Weitere Schritte sollten hier später erfolgen. (awp/mc/pg)

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