Bundesrichter weisen Beschwerde von Ex-Banker Elmer ab
Lausanne – Rudolf Elmer hat keinen Anspruch auf direkten Schadenersatz. Das Bundesgericht ist auf eine entsprechende Beschwerde des ehemaligen Bankangestellten nicht eingegangen.
Frühere Angestellte einer Zürcher Bank sollten Rudolf Elmer Schadenersatz zahlen: Elmer, dem mehrfache Verletzung des Bankgeheimnisses vorgeworfen worden war, hatte Strafanzeige gegen die Bankangestellten erstattet. Sie hätten vorgetäuscht, dass er zur Zeit seiner Vergehen bei der Bank angestellt gewesen wäre.
Dadurch habe sich die Strafuntersuchung verlängert und er habe länger in Untersuchungshaft bleiben müssen, machte Elmer geltend. Er habe finanzielle Einbussen erlitten, das Verfahren habe seinem Ruf geschadet. Er habe keine Stelle mehr finden können.
Strafanzeige abgelehnt
Die Staatsanwaltschaft nahm die Strafanzeige nicht auf. Dagegen legte Elmer beim Zürcher Obergericht Beschwerde ein. Dieses ging ebenfalls nicht darauf ein. Elmer zog die Sache ans Bundesgericht weiter, das nun ebenso nicht darauf eingegangen ist.
Die Begründung: Den Ausführungen Elmers können die Bundesrichter nicht entnehmen, inwiefern ihm die Zivilansprüche zustehen würden, die er einfordert. Sie gingen auf die Beschwerde nicht ein und auferlegten Elmer die Gerichtskosten von 800 CHF.
Der ehemalige Bankmanager Rudolf Elmer wurde als Whistleblower bekannt, der gegen Steueroasen kämpfte. Ihm wurde Bankgeheimnisverletzung vorgeworfen. Es folgten zahlreiche Prozesse. (awp/mc/ps)