BVK-Affäre: Banker soll fünf Jahre ins Gefängnis
Zürich – Im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich will der zuständige Staatsanwalt einen ehemaligen Banker für fünf Jahre ins Gefängnis schicken. Angeklagt sind vier weitere Personen, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
Der Hauptbeschuldigte war Kadermitarbeiter der Credit Suisse (CS) und wechselte im November 2001 in die Chefetage der BT&T Technology. In diesen Funktionen hat er laut Staatsanwalt Oliver Otto zwischen dem 22. Mai 2000 und dem 6. Februar 2003 bei insgesamt 196 Börsenaufträgen bei der Kursabrechnung geschummelt oder dies veranlasst – zum Nachteil der BVK und der Gebäudeversicherung Zürich (GVZ).
Den beiden Institutionen BVK und GVZ entstand ein Schaden von rund 11,5 Millionen Franken. Die Vertreter der kantonalen Vermögensverwaltung seien über dieses Vorgehen «arglistig getäuscht» worden. Die BT&T machte gemäss Ankläger via Retrozessionszahlungen einen Profit von 2,3 Millionen – der Beschuldigte konnte davon gut 0,8 Millionen einstecken.
Die CS entschädigte den Kanton Zürich nachträglich mit 18,9 Millionen Franken. Die Summe – Schaden plus Zinsen – war aussergerichtlich vereinbart worden.
Gewerbsmässiger Betrug
Die vier mitbeschuldigten CS-Mitarbeiter waren laut Staatsanwalt Otto in unterschiedlichem Masse an den Handlungen beteiligt. Er klagt die fünf Personen «des mehrfachen Betrugs beziehungsweise des gewerbsmässigen Betrugs» an, wie er zur Nachrichtenagentur sda sagte. Er habe die Anklageschrift am Donnerstag dem Bezirksgericht Zürich eingereicht.
Für Betrug liegt die Höchststrafe laut Strafgesetzbuch bei fünf Jahren, für gewerbsmässigen Betrug bei zehn Jahren. Der Ankläger beantragt Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sowie bedingte Geldstrafen.
Ein alter Freund von ex-Anlagechef Gloor
Der Hauptbeschuldigte war ein alter Freund des ehemaligen BVK-Anlagechefs Daniel Gloor. Diesen hatte das Bezirksgericht Zürich im November 2012 wegen passiver Bestechung, ungetreuer Amtsführung, Geldwäscherei und Verletzung des Amtsgeheimnisses (alles mehrfach begangen) zu einer Freiheitsstrafe von 6 1/4 Jahren verurteilt.
Auch im Zusammenhang mit den falsch verrechneten Aktienkursen wurde gegen Gloor ermittelt. Dieses Strafverfahren stellte die Staatsanwaltschaft jedoch im März 2013 ein. Mit der Anklageerhebung ist nun die letzte Strafuntersuchung in der BVK Korruptionsaffäre abgeschlossen. Wann die Beschuldigten vor Gericht stehen, ist noch unklar. (awp/mc/ps)