Robert Oudmayer, CEO Cembra Money Bank. (Bild: Cembra Money Bank)
Zürich – Die Cembra Money Bank hat von der Finanzmarktaufsicht Finma unangenehme Post erhalten. Sie hat im Fall eines ehemaligen Kreditvermittlers, bei dem es um Verstösse gegen das Bankgeheimnis geht, aufsichtsrechtliche Bestimmungen hinsichtlich Kontrolle und Organisation «signifikant verletzt».
Wie die vor allem im Kleinkreditgeschäft tätige Bank am Mittwoch mitteilte, hat die Finma ein Enforcement-Verfahren gegen Cembra, bei dem die Beziehungen der Bank zu Kreditvermittlern untersucht wurden, abgeschlossen und die Bank informiert. Dabei es ging vor allem um den Fall eines ehemaligen Kreditvermittlers, der für die Niederlassung Zürich tätig war. Die Bank soll den Mann illegal mit Zehntausenden von Kundendaten versorgt haben.
Daten über Kleinkreditkunden mit albanisch klingendem Namen
Laut früheren Medienberichten soll der Kreditvermittler, ein Mazedonier albanischer Herkunft, während Jahren schweizweite Daten vor allem über Kleinkreditkunden mit albanisch klingenden Namen erhalten haben. Die vormalige GE Money Bank hatte dem Kreditvermittler 2012 gekündigt, er selbst macht nun im Zivilprozess gegenüber der Bank entgangene Provisionen geltend.
Eingeleitete Massnahmen «ausreichend und genügend»
Gemäss der heutigen Mitteilung schätzt die Finma die von Cembra eingeleiteten Massnahmen hinsichtlich Organisation und Prozesse als «ausreichend und genügend» ein, ebenso die damit zusammenhängenden Personalentscheidungen. Die Massnahmen seien im Anschluss an eine eigene Untersuchung 2011 und später während der aktuellen Finma-Untersuchung dieses Jahr eingeleitet und umgesetzt worden, heisst es. Wie ein Sprecher gegenüber AWP sagte, wurden etwa die Bereiche Legal und Compliance zusammengelegt. Ausserdem sei der Mann, der für das Filialgeschäft zuständig war, pensioniert und entsprechend ersetzt worden.
Die Prüfstelle der Bank werde die getroffenen Massnahmen regelmässig auf ihre Wirksamkeit überprüfen, so dass die Finma keine zusätzlichen Massnahmen ergreifen werde, hiess es. Für Cembra habe dies denn auch keine finanzielle Konsequenzen. Die Bank muss lediglich die Verfahrenskosten tragen. Zusammen mit den eigenen Aufwendungen für diese Untersuchung ergibt dies rund 1,5 Mio CHF. Dieser Betrag sei durch die im Juni 2014 vorgenommenen Rückstellungen (3 Mio CHF) vollständig abgedeckt und die Gewinnprognose für 2014 werde entsprechend bestätigt (Gewinn je Aktie zwischen 4,40 und 4,60 CHF).
Aus aufsichtsrechtlicher Sicht sei der Fall damit abgeschlossen, sagte der Sprecher. Weiter läuft allerdings das zivilrechtliches Verfahren. Ausserdem laufen weiterhin auch Vorabklärung der Zürcher Staatsanwaltschaft, wobei sich ein allfälliges Verfahren hier primär gegen Einzelpersonen und nicht gegen das Unternehmen richten würde, wie es hiess. (awp/mc/pg)