CH-Nationalratskommission: Umgang mit Grossbanken-Risiken
Bern – Die Vorschläge des Bundesrats zum Umgang mit den Risiken von systemrelevanten Grossbanken stossen bei den Parlamentariern bislang auf wenig Widerstand. Nach der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) sendet nun auch die Finanzkommission des Nationalrats zustimmende Signale.
Wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten, hat die Finanzkommission der Grossen Kammer in einem Mitbericht den Vorschlägen der Regierung in den Grundzügen zugestimmt. Der Bundesrat will mit der sogenannten «Too-big-to-fail»-Vorlage die Risiken eindämmen, dass der Staat einer Grossbank im Notfall unter die Arme greifen muss.
Thema nach der Sommersession
Die Finanzkommission richtet ihre Empfehlung an die Wirtschaftskommission des Nationalrats, die sich dem Thema nach der Sommersession annimmt. Bereits in der Sommersession ist die Vorlage in der kleinen Kammer traktandiert. Deren vorberatende Kommission signalisierte bereits am Montag grundsätzliche Zustimmung. Sie empfiehlt aber, die Vorschläge des Bundesrats teilweise aufzuweichen.
Muss- oder Kann-Formulierung?
Eine der Empfehlungen lehnt die Finanzkommission des Nationalrats ab. So will sie die Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA nicht verpflichten, die Anforderungen an die Eigenkapitaldecke einer systemrelevanten Grossbank zu senken, wenn diese ihre Risiken senkt. Der Bundesrat hatte hier eine Kann-Formulierung vorgeschlagen. Die WAK des Ständerats will hingegen den Forderungen der Banken Rechnung tragen und eine Muss-Formulierung ins Gesetz aufnehmen. Die anderen Änderungsanträge der ständerätlichen WAK will die Finanzkommission unterstützen. So soll die FINMA verpflichtet werden, die Öffentlichkeit über die Beschlüsse und Massnahmen zu informieren, welche die Finanzmarktaufsicht gegenüber Banken trifft, die im Konkursfall die ganze Volkswirtschaft in Mitleidenschaft ziehen würden.
Anpassungsbedarf auf Gesetzes- und Verordnungsstufe aufzeigen
Weiter soll der Bundesrat den Räten spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und danach jeweils innert 2 Jahren einen Bericht über die internationalen Regulierungen vorlegen. Darin soll er aber gleich auch einen allfälligen Anpassungsbedarf auf Gesetzes- und Verordnungsstufe aufzeigen. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag, welcher im Kreditgeschäft tätigen Banken den Wertpapierhandel verbieten wollte. (awp/mc/gh)