Luzern – Die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW) kann Rückstellungen auflösen. Die Regulierungsbehörde hat für drei Jahre aus der Vergangenheit nun festgelegt, welche Kosten angerechnet werden dürfen.
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) habe mittels Verfügung die von CKW anrechenbaren Energiekosten in der Grundversorgung für die Geschäftsjahre 2009/10 bis 2012/13 festgelegt, teilte die Axpo-Tochter am Dienstag mit. Man akzeptiere die Verfügung, und das seit Ende 2011 laufende Kostenprüfungsverfahren komme damit zum Abschluss.
Verfügte Kostenkürzungen «vorausschauend bereits berücksichtigt»
Die von der ElCom verfügten Kostenkürzungen seien vorausschauend bereits berücksichtigt worden: Schon vor der definitiven Klärung durch die Behörde habe man die anrechenbaren Gestehungskosten rückwirkend neu berechnet und in diesem sowie im vergangenen Jahr eine Sonderreduktion auf die Energietarife gewährt, so das Energieversorgungsunternehmen. In verschiedenen Teilbereichen erkenne die ElCom die vom Unternehmen angewandte Methodik zudem an.
In diesem Zusammenhang gebildete Rückstellungen würden nun aufgelöst. Das wirke sich mit rund 40 Millionen Franken positiv auf das Betriebsergebnis (EBIT) 2019/20 aus. Das Geschäftsjahr endet per Ende September, also am (morgigen) Dienstag. Der Jahresbericht soll dann am 9. Dezember veröffentlicht werden. (awp/mc/ps)
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