Credit Suisse macht Einschränkungen beim Bankgeheimnis

Credit Suisse macht Einschränkungen beim Bankgeheimnis
Credit Suisse-Hauptsitz in Zürich. (Foto: Credit Suisse)

(Bild: Credit Suisse)

Zürich – Die Credit Suisse lockert das Bankgeheimnis. In den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hält die Grossbank fest, dass sie in gewissen Fällen vom Bankgeheimnis abweichen darf. 20 Minuten online hatte den Fall publik gemacht.

«Der Kunde entbindet hiermit die Bank von ihrer Geheimhaltungspflicht und verzichtet auf das Bankkundengeheimnis», heisst es in Artikel 16 der neuen AGB. Diese Aufhebung gilt nicht in jedem Fall, sondern nur wenn der Kunde gegen gewisse Richtlinien verstösst. 20 Minuten online hatte den Fall am Freitag Mittag publik gemacht. So darf er beispielsweise, sofern ihm an der Wahrung seiner finanziellen Privatsphäre gelegen ist, in der Öffentlichkeit, gegenüber Medien oder Behörden keine Vorwürfe gegen die Bank erheben.

Explizite Formulierung ist neu
Credit Suisse hatte schon mit den alten Geschäftsbedingungen die Möglichkeit, unter gewissen Bedingungen von der Geheimhaltungspflicht abzuweichen. Neu ist indes die explizite Formulierung, wonach der Kunde in diesen Fällen «auf das Bankkundengeheimnis verzichtet». Ausserdem wurden die Bedingungen, bei deren Eintreten die Bank nicht mehr zur Geheimhaltung verpflichtet ist, ausgeweitet.

«Falsches Zeichen»
Wirtschaftsrechts-Professor Peter V. Kunz sagt, das Vorgehen der Credit Suisse sei zwar legal, aber bedauerlich: «Die Credit Suisse verschlechtert damit den Schutz für die Kunden. Wenn gerade eine der beiden Grossbanken einen solchen Schritt macht, setzt das ein falsches Zeichen», sagte Kunz gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

CS spricht lediglich von «sprachlicher Präzisierung und Ergänzung»
Die Bank hielt in einer Stellungnahme fest, die neuen Geschäftsbedingungen beinhalteten keine fundamentale Änderung. Vielmehr stelle der fragliche Artikel eine sprachliche Präzisierung und Ergänzung dar. Die Präzisierung sei erfolgt, um den Verzicht auf gewisse in der Praxis vorkommende Fälle zu erweitern. (awp/mc/pg)

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