CS will Rechtsstruktur anpassen – Eigenständige Tochter in der Schweiz
Credit Suisse-Haupsitz in Zürich. (Bild: Credit Suisse)
Zürich – Nach der UBS bereitet auch die Credit Suisse Sollbruchstellen vor. Mit einer neuen Rechtsstruktur sollen systemrelevante Teile so gruppiert werden, dass alle anderen Geschäfte in einer Krise nicht mehr vom Staat gerettet werden müssen. Die Grossbanken reagieren damit auf den Druck von Regulatoren und Politik. Die Notfallvorkehrungen sollen ihnen einen Rabatt auf die verschärften Eigenmittelvorschriften einbringen, die künftig eine Kapitalquote von bis zu 19% vorsehen.
Wie die UBS und neuerdings die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ist die CS in der Schweiz als systemrelevant respektive zu gross, um fallengelassen zu werden («Too Big zu Fail») eingestuft. Ähnlich wie die UBS will die CS zur Lösung des Problems eine Schweizer Tochtergesellschaft gründen, wie sie am Donnerstag mitteilte.
In dieser neuen rechtlichen Einheit soll das hierzulande gebuchte Geschäft gebündelt werden, insbesondere die Vermögensverwaltung, das Geschäft mit Privat-, Firmen- und institutionellen Kunden sowie Produkte und Marketing.
Über die Schweizer Gesellschaft könnte die CS im Falle eines Kollapses des Gesamtkonzerns wichtige Teile wie Firmenkredite und den Zahlungsverkehr weiterbetreiben. Die UBS hat im letzten Quartalsbericht erwähnt, dass sie ebenfalls die Schaffung einer Schweizer Rechtseinheit vorsehe, um den regulatorischen Vorgaben zu genügen.
Investmentbank in London und New York
Zu den Hauptelementen des Umbaus gehören bei der CS auch länderspezifische Entflechtungen im Investmentbanking. Dieses besonders schwankungs- und damit krisenanfällige Geschäft soll in Europa weiterhin zentral von London aus und in Amerika über die US-Tochter Credit Suisse Securities betrieben werden.
US-Derivatgeschäfte, die zurzeit in London gebucht sind, werden voraussichtlich zum US-Broker-Dealer transferiert und die beiden hauptsächlich operativen britischen Töchter fusioniert. Damit sollen die Investmentbank-Buchungsorte besser mit den Weltregionen übereinstimmen, aus denen das Geschäft stammt.
Globale Infrastrukturaufgaben wie etwa die IT sollen aufgeteilt werden in eine getrennt kapitalisierte Rechtseinheit in der Schweiz und eine neue Tochtergesellschaft in den USA. Sobald der neue Rechtsrahmen definitiv feststeht, will die CS auch Obligationen der Schweizer Holdinggesellschaft Credit Suisse Group ausgeben, die im Notfall zügig in Eigenkapital umgewandelt werden können (sog. «Bail-in»).
Umsetzung bis Mitte 2015
Der von Urs Rohner präsidierte Verwaltungsrat hat das Programm genehmigt. Die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde Finma sowie Regulierungsbehörden in den USA und in Grossbritannien müssen das neue CS-Konstrukt analysieren und bewilligen.
Eine abschliessende Genehmigung muss die Finma erteilen. Ein Sprecher der Behörde erklärte auf Anfrage, die Finma begrüsse Massnahmen, die zu Erleichterungen in Notfällen führen. Ob und wann die CS-Pläne grünes Licht der Finma erhielten, liess er offen. Die Credit Suisse rechnet damit, dass die Umstrukturierung ab Mitte 2015 erfolgen kann; die UBS hatte ebenfalls diesen Termin genannt.
Trotz neuer Sollbruchstellen will die zweitgrösste Schweizer Bank als Konzern erhalten bleiben. An der Strategie einer integrierten Bank aus Vermögensverwaltung, Investmentbank sowie dem Schweizer Kunden- und Firmengeschäft hält sie fest. Ziel ist, dass im Krisenfall dennoch das Durchgriffsrecht der Gläubiger anderer Einheiten auf die neue Schweizer Tochter verhindert werden kann.
Dass ein Abwicklungs- und Sanierungsplan auch Vorteile beim Eigenkapital nach sich ziehen kann, wurde von Anlegern berücksichtigt. Die CS-Aktie holte daher einen Teil ihrer anfänglich deutlichen Kursverluste wieder auf. Um 15.30 Uhr notierte sie bei einem stagnierenden Gesamtmarkt noch um 0,6 Prozent im Minus. (awp/mc/upd/ps)