CS-Aktionäre stimmen sämtlichen Anträgen des VR zu
Zürich – Die Aktionäre der Credit Suisse Group AG haben an der heutigen ordentlichen Generalversammlung in Zürich sämtliche Anträge des Verwaltungsrats gutgeheissen. Als neue Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Iris Bohnet und Jean-Daniel Gerber gewählt. Der Vergütungsbericht fand nur bei zwei Dritteln der Aktionäre Zustimmung.
Iris Bohnet, Academic Dean und Professor of Public Policy an der Harvard Kennedy School, und Jean-Daniel Gerber, ehemaliger Direktor des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement, wurden für eine Amtszeit von drei Jahren neu in den Verwaltungsrat gewählt. Walter B. Kielholz wurde für eine Amtszeit von zwei Jahren, Andreas N. Koopmann, Urs Rohner, Richard E. Thornburgh sowie John Tiner wurden für eine Amtszeit von drei Jahren als Mitglieder des Verwaltungsrats bestätigt.
Kritik an Millionen-Vergütungen
Nur konsultativen Charakter hat die Abstimmung über den Vergütungsbericht 2011. Dabei zeigte sich eine zunehmende Unzufriedenheit der Aktionäre mit den Millionen-Entschädigungen für die CS-Chefetage. Der Vergütungsbericht wurde mit 67,63% der vertretenen Stimmen angenommen. Vor der GV hatte sich die Anlegerstiftung Ethos zu Wort gemeldet und eine Ablehnung des Vergütungsberichts empfohlen.
Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen
Die Aktionäre genehmigten die Ausschüttung von CHF 0.75 je Namenaktie aus Reserven aus Kapitaleinlagen. Die Ausschüttung erfolgt nach Wahl der Aktionäre entweder in Aktien oder in bar oder in einer Kombination davon (Wahldividende). Einschränkungen unter ausländischen Rechtsordnungen hinsichtlich des Bezugs dieser neuen Aktien bleiben vorbehalten. Wird auf eine Wahl verzichtet, erfolgt die Ausschüttung vollständig in bar. Die Ausschüttung ist für den 23. Mai 2012 vorgesehen.
Schaffung von Wandlungskapital
Mit 93,57% der vertretenen Stimmen genehmigten die Aktionäre die Schaffung von Wandlungskapital im Umfang von höchstens CHF 8 Millionen (entsprechend 200 Millionen Namenaktien). Das Wandlungskapital darf ausschliesslich für regulatorische Zwecke und für die Ausgabe von Finanzmarktinstrumenten mit Wandeleigenschaften wie zum Beispiel bedingte Pflichtwandelanleihen (Contingent Convertible Bonds, CoCos) eingesetzt werden.
Erhöhung des genehmigten Kapitals
Die Aktionäre stimmten mit 99,20% der vertretenen Stimmen der Erhöhung des genehmigten Kapitals um CHF 2 Millionen (auf höchstens CHF 6 Millionen) zu, um die Ausgabe und Lieferung von maximal 50 Millionen neuen Namenaktien aus dem genehmigten Kapital an Aktionäre zu gewährleisten, die bei der Wahldividende den Bezug von Aktien wählen. (CS/mc/pg)