CS erhält weitere US-Freigabe zur Verwaltung von PK-Geldern

CS erhält weitere US-Freigabe zur Verwaltung von PK-Geldern
Credit Suisse-Hauptsitz in Zürich. (Foto: Credit Suisse)

 (Foto: Credit Suisse)

Zürich – Die Credit Suisse hat vom US-Department of Labour die Freigabe erhalten, weiterhin Pensionskassengelder in den Vereinigten Statten zu verwalten. Die Freigabe betrifft verschiedene Einheiten der Bank und gilt bis November 2019, für andere Einheiten gar bis November 2024, wie es in einem Artikel des «Wall Street Journal» heisst. Die Grossbank bestätigte den Sachverhalt gegenüber AWP und zeigte sich über die Freigabe erfreut.

Die Zeitung beruft sich bei dem Bericht auf ein Dokument des Department of Labour, welches online bereits verschickt sei, aber erst am (heutigen) Freitag veröffentlicht werden soll. Demzufolge wäre es der Bank auch in Zukunft erlaubt, Milliarden von Dollar von US-Pensionsfonds zu verwalten.

Ausnahmegenehmigung für die CS
Die Credit Suisse hatte im Mai 2014 gegenüber der US-Justiz Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeräumt. In den USA ist es jedoch Finanzinstituten, die gegen Strafrecht verstossen haben, untersagt, Pensionskassen-Gelder zu verwalten, sie gelten also nicht als «Qualified Professional Asset Manager». Credit Suisse hatte unmittelbar nach dem Schuldspruch eine Ausnahme von dieser Regelung beantragt. Die erste temporäre Freigabe wäre Ende nächsten Monats abgelaufen.

Die Börse reagiert erfreut auf die Neuigkeit: In einem freundlichen Gesamtmarkt (SMI: +1,0%) ziehen die Valoren der Credit Suisse gegen 11.15 Uhr um 2,7% an. Auch die Bankentitel Julius Bär (+3,5%) und UBS (+2,0%) legen stark zu. (awp/mc/pg)

Credit Suisse

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