CS: Kleinanleger zieht Lehman-Urteil ans BGer weiter
CS-CEO Brady Dougan.
Bern – Für die Credit Suisse (CS) geht der Rechtsstreit mit einem Kleinanleger in Sachen Lehman-Papiere gemäss einem TV-Bericht weiter. Der Berner Hugo Rey habe die Klage gegen die Grossbank ans Bundesgericht weitergezogen, berichtet der Fernseh-Sender «Telebärn» am Dienstagabend.
Hugo Rey verlor im September 2008 mit Lehman-Papieren 50’000 CHF. Er gehörte zu jenen, die von der CS keine Entschädigung akzeptierten, und prozessierte gegen die Bank. Das Berner Handelsgericht wies seine Klage am 25. August 2010 ab. Nun habe er seine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, so «Telebärn». Rey wirft der Bank vor, ihn absichtlich getäuscht zu haben. Sie habe ihm die Lehman-Papiere verkauft, obwohl er sagte, er wolle keine amerikanische Anteile in seiner Anlage haben. Die CS verwies gegenüber AWP auf das Urteil des Berner Handelsgerichts. Dieses habe klar festgehalten, dass die Argumentation des Klägers in sämtlichen Bereichen jeder Grundlage entbehre, so die Bank.
«Gewisse Verantwortung des Anlegers»
Das Berner Handelsgericht hatte unter anderem erklärt, dass es im vorliegenden Fall nicht um einen Vermögensverwaltungsvertrag gehe, bei dem die Bank nach Weisungen des Kunden handle. Sondern um einen Anlageberatungsvertrag, bei dem der Bankangestellte Empfehlungen abgegeben und Rey entschieden habe. Die Richter hatten auf eine «gewisse Verantwortung des Anlegers» verwiesen, gleichzeitig aber unterstrichen, das Urteil aufgrund der vorhandenen Akten gefällt zu haben. Es gebe keine schriftlichen Notizen der Gespräche, die Rey und sein Anlageberater geführt hätten, hiess es seinerzeit. (awp/mc/ss)