Zürich – Der Korruptionsskandal in Mosambik wird für die Credit Suisse teuer. Die Grossbank habe einem Vergleich in Höhe von 547 Millionen Dollar zugestimmt, teilte das US-Justizministerium DOJ am Dienstagabend mit. Dafür wird die Strafverfolgung für drei Jahre ausgesetzt.
Konkret zahlen muss die Grossbank fast 475 Millionen Dollar, wie die US-Börsenaufsicht SEC ihrerseits mitteilte. Davon gingen rund 275 Millionen an das DOJ und die SEC «unter Berücksichtigung verschiedener Erleichterungen infolge von Überschneidungen bei den Strafzahlungen», erklärte die Credit Suisse in einer Stellungnahme.
Zudem bezahlt die Grossbank eine Busse von 200 Millionen Dollar an die britische Finanzmarktaufsicht Financial Conduct Authority (FCA). Darüber hinaus hat die Bank mit der FCA vereinbart, Mosambik Schulden in Höhe von 200 Millionen Dollar zu erlassen.
Infolgedessen geht die Credit Suisse von einer Zahlung von 230 Millionen Dollar im dritten Quartal 2021 aus, wie die CS weiter schrieb.
Milliardenkredite zweckentfremdet
Konkret ging es um zwei vom Staat Mosambik garantierte Kredite aus dem Jahre 2013 von insgesamt einer Milliarde Dollar an zwei mosambikanische Staatsgesellschaften, die ProIndicus S.A. (ProIndicus) und die Empresa Moçambicana de Atum S.A. (EMATUM). Mit diesen Krediten, die fast sechs Prozent des Bruttoinlandproduktes von Mosambik ausmachten, sollten vor allem Küstenwachschiffe sowie eine Thunfischfangflotte finanziert werden.
Dabei habe die Grossbank Hinweise auf Zweckentfremdung der Kreditgelder gehabt und schwer gegen die Meldepflicht von Geldwäscherei verstossen, stellte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma fest. Zudem habe die Credit Suisse schwer gegen das Organisationserfordernis verstossen.
Insbesondere im Falle der EMATUM lagen dem Mutterhaus im Jahr 2016 Informationen vor, wonach Kreditgelder in der Höhe von mehreren hundert Millionen zweckentfremdet worden sein könnten. Das Mutterhaus stimmte schliesslich der Umstrukturierung dieser Schulden Zahlungsschwierigkeiten der EMATUM zu, obwohl verschiedene Warnhinweise und offene Fragen vorlagen, die nicht plausibel geklärt werden konnten, wie die Finma feststellte. «Insgesamt kommt die Finma zum Schluss, dass das Risikomanagement der Gruppe in Zusammenhang mit den Kreditgeschäften mit Mosambik schwerwiegende Mängel aufwies», hiess es.
Schwerer Verstoss gegen Geldwäschereipflichten
Überdies habe die Bank bei einer verdächtigen Zahlung von rund 8 Millionen Dollar trotz Abklärungen Verdachtsmomente nicht ausräumen können. Dennoch habe sie keine Meldung an die Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei gemacht.
«Ihrer Meldepflicht kam die Bank erst 2019 nach, nachdem das amerikanische Justizdepartement DOJ in Zusammenhang mit den Mosambik-Krediten öffentlich Anklage unter anderem gegen drei ehemalige Mitarbeitende der Credit Suisse UK erhoben hatte. Die Bank verstiess damit auch schwer gegen die geldwäschereirechtliche Meldepflicht», schrieb die Finma.
Bei grossen Krediten an finanzschwache oder korruptionsanfällige Länder bestünden unter anderem hohe Reputationsrisiken. Die Bank habe sich im vorliegenden Fall stattdessen vorab auf das finanzielle Risiko fokussiert, das aufgrund begrenzt gewesen sei.
«Die Folge dieser einseitigen Fokussierung war, dass die britischen Tochtergesellschaften der Credit Suisse 2013 alleine über die ursprüngliche Kreditvergabe entschieden, ohne dass das Mutterhaus intervenierte und somit seiner Pflicht im Rahmen des gruppenweiten Risikomanagements nachkam», schrieb die Schweizer Finanzmarktaufsicht.
Finma verhängt Auflagen
Deshalb verhängt die Finma Auflagen für das Kreditneugeschäft der Credit Suisse mit finanzschwachen und korruptionsanfälligen Staaten. Die CS müsse künftig sicherstellen, dass alle Kreditgeschäfte mit einem erhöhten Risiko für die Gesamtgruppe auf Gruppenstufe eskaliert werden und die Beschlussfassung entsprechend dokumentiert werde.
Darüber hinaus wird die Finma weitere solche Kreditgeschäfte der Credit Suisse von einem unabhängigen Dritten prüfen lassen, genauso wie die korrekte Umsetzung der geldwäschereirechtlichen Meldepflichten. Neugeschäfte mit finanzschwachen und korruptionsanfälligen Staaten seien der Credit Suisse bis zur Behebung aller Beanstandungen nur gestattet, wenn die Grossbank oder der betroffene Kreditnehmer die Öffentlichkeit über Zweck, Höhe, Laufzeit sowie die allfälligen Garanten des Kredits transparent informieren würden, verfügte die Finma.
Sie verpflichtet die Bank, alle festgestellten Mängel bis zum 30. Juni 2022 zu beheben. Damit schliesse die Finma ein Verfahren zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts (sog. Enforcementverfahren) ab, hiess es.
Gleichzeitig haben auch das US-Justizministerium und die US-Börsenaufsicht SEC sowie die britische FCA ihre Untersuchungen abgeschlossen. Die Credit Suisse bekannte sich im Vergleich mit dem DOJ der Verschwörung zum Überweisungsbetrug schuldig. Zwei ehemalige CS-Manager hatten sich bereits 2019 der Geldwäscherei als schuldig bekannt. (awp/mc/pg)