Düsseldorf – Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf will ihre Ermittlungen gegen die Credit Suisse (CS) bezüglich einer seit Juli 2010 laufenden Untersuchung wieder verstärken. Mehrere CS-Mitarbeiter stehen im Verdacht, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben.
«Der Tatvorwurf besteht weiterhin fort», sagte der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters.
Von Steuerabkommen nicht betroffen
Das gleichentags zwischen Deutschland und der Schweiz verabschiedete Steuerabkommen beeinflusst die Untersuchung nicht: Zwar sieht das Abkommen vor, dass Deutschland von der strafrechtlichen Verfolgung von Bankmitarbeitenden wegen Hilfe zur Steuerhinterziehung absieht. Dies gilt jedoch gemäss Informationen des Eidg. Finanzdepartements nicht für Sachverhalte, die vor Unterzeichnung des Abkommens bereits bekannt waren.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte die Untersuchungen 2010 aufgrund einer CD mit gestohlenen Bankdaten mutmasslicher Steuersünder eingeleitet. In der Folge war es zu mehreren Durchsuchungen von CS-Filialen in Deutschland gekommen. (awp/mc/pg)