Zürich – Die Credit Suisse wurde von der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) zu einer Busse von 90 Mio USD verurteilt. Die Grossbank habe in früheren Jahren die eigenen Leitlinien bezüglich Neugelddarstellung im Private Banking nur bedingt eingehalten. In der Folge seien die von der Credit Suisse gemachten Angaben zum Nettoneugeld «wesentlich irreführend» gewesen.
Wie die SEC am Mittwochabend mitteilt, sei die Praxis mindestens am dem vierten Quartal 2011 bis zum vierten Quartal 2012 mangelhaft eingehalten worden. Die Bank habe die ihr zur Last gelegten Punkte eingeräumt und auch den Umstand, dass man gegen geltende Bundeswertpapiergesetze verstossen habe.
Der Bericht des SEC beleuchtet den Umgang der CS mit den Geldern von vier Kunden in dieser Zeit (Client A bis D). Der namentlich nicht genannte «Kunde B» sei ein Unternehmer, der sein Geschäft im Jahr 2011 für einen Milliardenbetrag verkauft habe. Um den Neugeldausweis insgesamt vorteilhafter darzustellen, habe die Credit Suisse gewisse Gelder dieses Kunden von Custody zu Assets under Management (AuM) umklassifiziert, so die SEC.
In einer Stellungnahme der Bank heisst es dazu, man habe einem Vergleich zugestimmt und damit die Auseinandersetzung «mit der SEC darüber beigelegt, wie die Bank in der Vergangenheit Nettoneugelder ausgewiesen hatte.» Die CS habe während der Untersuchung mit der SEC zusammengearbeitet und bereits Verbesserungsmassnahmen umgesetzt. Die Bank betont, dass ihr kein absichtliches Fehlverhalten vorgeworfen werde. «Auch wird der Bank nicht vorgeworfen, sie hätte Neugeldzahlen falsch ausgewiesen. Kunden von Credit Suisse kamen nicht zu Schaden.»
Entscheidende Rolle des früheren COO Private Banking
Einer zweiten Mitteilung zufolge hat der damalige COO des Private Banking, Rolf Bögli, in diesem Prozess eine entscheidende Rolle gespielt. Bögli habe Mitarbeiter in bestimmten Fällen unter Druck gesetzt, bestimmte Kundenvermögen als AuM zu klassifizieren. Bögli kann seinen Fall mit der Bezahlung von 80’000 USD beilegen.
Der Nettoneugeldzufluss stellt im Private Banking eine wichtige Messgrösse bezüglich Attraktivität eines Instituts für reiche Kunden sowie für die künftige Ertragskraft der Bank dar.
Die Klassifizierung des Neugelds bzw. welche Gelder als AuM gelten, ist dabei aber keine exakte Wissenschaft. Vielmehr stellen die Banken dazu Leitlinien auf, welche bei der Klassifizierung zu Rate gezogen werden sollen. Im Einzelfall obliegt der abschliessende Entscheid, was tatsächlich als Neugeld ausgewiesen wird, dem Management. (awp/mc/ps)