Zürich – Der Kanton Zürich hat von der Credit Suisse (CS) eine Entschädigung von 18,9 Mio CHF erhalten. Die Zahlung wurde aussergerichtlich vereinbart und steht in Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um die Personalvorsorge BVK. Etwa 90% der 18,9 Mio CHF entfallen auf die BVK, der Rest auf die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ), wie die Finanzdirektion am Dienstag mitteilte. Das Geld sei von der CS bereits ausbezahlt worden.
Die Finanzdirektion begrüsse im Namen der beiden betroffenen Institutionen, dass die CS damit den zwischen 1999 und 2003 bei Wertschriftentransaktionen entstandenen Schaden ersetze, heisst es in der Mitteilung. Händler der Grossbank hatten in dieser Zeit der BVK und der GVK bei Aktiengeschäften falsche Kurse berechnet. «Der Kanton Zürich, die BVK und die GVZ anerkennen, dass sich die CS in dieser Angelegenheit kooperativ verhalten und ihr Bedauern über die Vorfälle zum Ausdruck gebracht hat», heisst es in der Mitteilung.
Angelegenheit «zeitnah und kulant bereinigen»
Die Credit Suisse sei bestrebt, das wichtige Vertrauensverhältnis zum Kanton Zürich zu bekräftigen und die Angelegenheit «zeitnah und kulant zu bereinigen», hält die Bank in einer Stellungnahme fest. Mit der Leistung einer Schadenersatzzahlung von 18,9 Mio CHF ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bringe man dies zum Ausdruck.
«Der Beitrag umfasst den Schaden in der Höhe, in der er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft entstanden ist, sowie die aufgelaufenen Zinsen von rund 6 Mio CHF», so die CS.
Verjährung verhindern
Der Kanton Zürich macht die Ansprüche der BVK in Zusammenhang mit dem BVK-Korruptionsfall um den früheren Anlagechef Daniel Gloor aussergerichtlich oder vor Gericht geltend. Mit der Wahrung der Interessen wurden Rechtsanwälte betraut, die laut Finanzdirektion unter anderem auch vorsorgliche Massnahmen ergriffen haben, um Verjährungen möglicher Ansprüche zu verhindern.
Bereits im Juli wurde in Zusammenhang mit der BVK-Korruptionsaffäre eine Vereinbarung mit dem früheren Chef einer Investitionsfirma abgeschlossen. Diese löste eine Entschädigung zugunsten der BVK von 3,95 Mio CHF aus. Der Beschuldigte wurde im Juli vom Bezirksgericht Zürich wegen ungetreuer Geschäftsführung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt.
Urteil Ende November erwartet
Der 47-jährige Anlageberater war ursprünglich Angestellter der Firma Complementa Investment Controlling, die für die Kontrolle von BVK-Investitionen zuständig war. Danach gründete er 2006 eine eigene Firma und war als externer Berater für «alternative Anlagen» der BVK tätig. Das Urteil gegen den Hauptbeschuldigten Daniel Gloor wird voraussichtlich am 28. November eröffnet. Ihm werden ungetreue Amtsführung, gewerbsmässige Geldwäscherei, Amtsgeheimnisverletzung und passive Bestechung zur Last gelegt. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Insgesamt wurden sechs Personen angeklagt. (awp/mc/pg)