Daten über Bankmitarbeiter an USA geliefert?
Zürich – Im Rahmen des Steuerstreits mit den USA läuft neben dem Amtshilfeverfahren zur Herausgabe von Kundendaten über Steuerbetrüger auch ein so genanntes Aufsichtsamtshilfeverfahren. In diesem gilt es abzuklären, ob Kundenberater gegen US-Gesetze und -Vorschriften verstossen haben. Damit sind insbesondere nicht genehmigte Kundenkontakte mit US-Steuerflüchtlingen gemeint. Im Rahmen dieses Verfahrens sind Presseberichten zufolge bereits früher Unterlagen an die US-Börsenaufsicht SEC geliefert worden.
Stosse die SEC auf strafrechtlich relevante Verdachtsmomente, könne diese das US-Justizministerium benachrichtigen, das wiederum auf bilateralem Weg Auskünfte einholen könne. In einem Fall sei ein solches Ersuchen bereits positiv beantwortet worden sein, so die «NZZ» am Mittwoch. Nach Informationen des «Tagesanzeigers» soll dies bereits 2011 geschehen sein.
CS und HSBC Schweiz im Visier der US-Behörden?
«Es können auch Unterlagen zu einzelnen durch das US-Justizministerium bereits angeklagten Mitarbeitern decodiert durch die SEC dem DoJ übermittelt werden», erklärte Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz, dem «Tagesanzeiger». Dies würde nach Meinung des Blattes den am Vortag geäusserten Beteuerungen von Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf wiedersprechen, es würden keine Namen von Bankmitarbeitern in die USA geliefert. Nach Angaben der «NZZ» vom Mittwoch haben zwei namentlich nicht genannte Institute ein erhöhtes Interesse der US-Börsenaufsicht SEC geweckt. Dem «Tagesanzeiger» zufolge sind die Credit Suisse und der Schweizer Ableger der britischen HSBC ins Visier der Behörde geraten. (awp/mc/ps)