Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM endgültig abgewiesen. «Trotz der eingegangenen Verpflichtungen bleibt die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestags hinreichend gewahrt», sagte Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle bei der Urteilsverkündung am Dienstag.
Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass etwaige Kapitalabrufe rechtzeitig und vollständig erfüllt werden könnten, sagte Vosskuhle. Damit soll verhindert werden, dass das Stimmrecht Deutschlands in den ESM-Gremien bei Zahlungsverzug ausgesetzt wird.
Schon im Herbst 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am «Europäischen Stabilitätsmechanismus» (ESM) unter bestimmten Auflagen freigemacht.
Frage nach Rechtmässigkeit der EZB-Anleihekäufe weiter offen
Einen Teil des Verfahrens haben die Richter abgetrennt und im Januar diesen Jahres dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dabei geht es darum, ob die Europäischen Zentralbank (EZB) mit ihrem umstrittenen Programm zum Kauf von Staatsanleihen innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist. Diese Fragen sind weiterhin offen und müssen zunächst vom EuGH geklärt werden.
Das Urteil vom Dienstag betrifft die Errichtung des ESM, den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin sowie verschiedene Begleitmassnahmen. «Das Ergebnis ist eindeutig: Die Verfassungsbeschwerden sind teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet», sagte Vosskuhle.
In Karlsruhe geklagt hatten unter anderen die Bundestagsfraktion der Linken, der Verein «Mehr Demokratie» mit mehr als 37 000 Bürgern sowie der stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler. (awp/mc/ps)