EFD will mehr Eigenmittel bei Raiffeisen, Postfinance und ZKB
Bern – Die Kapitalanforderungen für die drei nicht international tätigen systemrelevanten Schweizer Banken sollen verschärft werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am Freitag die Vernehmlassung zur Revision der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Dabei stehen Kapitalanforderungen für eine allfällige Sanierung und Abwicklung – sogenannte «Gone-concern»-Anforderungen – bei Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank im Vordergrund.
Die Gone-concern Anforderungen sollen sicherstellen, dass eine in Schwierigkeiten geratene Bank geordnet saniert und abgewickelt werden kann. Für die Grossbanken UBS und CS gelten sie bereits seit 2016. Die neuen Anforderungen sollen nun auch für die drei genannten Institute die bereits heute geltenden «Going-concern»-Kapitalanforderungen, welche die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit bei grösseren Verlusten sicherstellen, spiegeln. Dies soll aber anders als bei den Grossbanken nur zu 40% erfolgen, da die inlandorientieren Banken international weniger verflochten und weniger systemrelevant seien, wie es heisst.
Die Überarbeitung der ERV bietet laut EFD Gelegenheit, die Behandlung von Beteiligungen systemrelevanter Banken an ihren Tochtergesellschaften neu zu regeln. Der bisherige Abzug der Beteiligungen von den Eigenmitteln soll durch eine Risikogewichtung der Beteiligungen ersetzt werden.
Im Weiteren werde klarer geregelt, welche Einheiten innerhalb einer Finanzgruppe systemrelevante Funktionen ausüben und entsprechend besondere Anforderungen zu erfüllen haben. Darunter fallen sollen weiterhin die Stammhäuser der beiden Grossbanken. Schliesslich werden Gruppengesellschaften, die für eine Weiterführung der Geschäftsprozesse einer Bank notwendige Dienstleistungen erbringen, neu der konsolidierten Aufsicht der FINMA unterstellt. (awp/mc/pg)