FINMA-Direktor Patrick Raaflaub.
Bern – Die Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben «Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung bei Banken» veröffentlicht, das die Eigenmittelanforderungen für die Schweizer Banken neu definiert. Anstelle des bisher geforderten 20%-Zuschlags auf die Mindestanforderungen werden Eigenmittelerfordernisse differenziert.
Das Rundschreiben tritt am 1. Juli 2011 in Kraft, wie die FINMA am Freitagabend mitteilte. Für die meisten Institute dürfte es keinen weiteren Kapitalbedarf bewirken. Die unter dem neuen Regime verlangten Kapitalpuffer richten sich nach der Grösse, der Komplexität und der Geschäftsaktivitäten des jeweiligen Instituts. Die Institute werden aufgrund der Kriterien Bilanzsumme, verwaltete Vermögen, privilegierte Einlagen und erforderliche Eigenmittel die Institute in fünf Kategorien eingeteilt. Den Kategorien wird in Form von Kapitalquoten eine Eigenmittelzielgrösse und eine Interventionsstufe zugewiesen. Nicht in den Geltungsbereich des Rundschreibens fallen die Grossbanken.
Rundschreiben unabhängig von Basel-III
Das Rundschreiben beruhe auf den geltenden Vorschriften der Eigenmittelverordnung (ERV) und sei damit unabhängig von den sogenannten Basel III-Beschlüssen. Es sei aber auf die neuen Eigenkapitalvorgaben nach Basel III abgestimmt, betont die FINMA. Im Vergleich zum Anhörungsentwurf hat die FINMA das Rundschreiben vor allem in zwei Bereichen angepasst. So wird den Banken neu zugestanden, die Ausgestaltung der Massnahmen bei einer allfälligen Unterschreitung der Eigenmittelzielgrösse in einem ersten Schritt selbst zu definieren. Zudem kündigt die FINMA eine Überprüfung ihrer im Rundschreiben festgehalten Aufsichtspraxis an, sollten sich die definitiven Kapitelanforderungen von Basel III und der Too-big-to-fail-Vorlage wesentlich ändern. (awp/mc/ps)