Brüssel – Der Kreditkartenanbieter Mastercard muss wegen Verstössen gegen EU-Kartellvorschriften 570 Millionen Euro bezahlen. Das teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit. Auf den US-Konzern könnten zudem Schadenersatzklagen zukommen.
Hintergrund ist das sogenannte Interbankenentgelt. Wenn Verbraucher in einem Geschäft oder im Internet eine Kreditkarte verwenden, zahlt die Händlerbank der Bank des Karteninhabers dieses Entgelt. Die Händlerbank kann es auf den Einzelhändler übertragen, der es in den Endpreis einfliessen lässt. Die Kosten können so letztlich auf alle Verbraucher abgewälzt werden, auch auf die, die nicht mit Kreditkarte einkaufen.
«Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben»
«Die europäischen Verbraucher benutzen Zahlungskarten jeden Tag, wenn sie Lebensmittel oder Kleidung kaufen oder etwas im Internet bestellen. Die Regelungen von Mastercard haben Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen», sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. «So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben – zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in der EU.»
Der EU-Kommission zufolge verstiess Mastercard – das zweitgrösste Kartenzahlsystem in Europa – bis 2015 gegen EU-Recht. Nach den Regelungen von Mastercard mussten die Händlerbanken bis dahin die Entgelte des jeweiligen Landes anwenden, in dem der Einzelhändler ansässig war. Die Interbankenentgelte wurden Ende 2015 europaweit angeglichen. Bis dahin unterschieden sie sich von Land zu Land erheblich. Händler in EU-Staaten mit hohen Entgelten waren daher gezwungen, höhere Kosten zu berechnen.
Die Brüsseler Behörde folgerte nun, dass dies zu einer künstlichen Beschränkung des EU-Binnenmarkts und zu einer Einschränkung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs führte. Mastercard habe die Verstösse anerkannt und mit den Wettbewerbshütern zusammengearbeitet, hiess es. Daher sei die Geldbusse um 10 Prozent reduziert worden.
Schadenersatzklagen möglich
Die EU-Kommission verwies zudem darauf, dass Einzelpersonen und Unternehmen, die von dem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen waren, in den einzelnen EU-Staaten vor Gericht auf Schadenersatz klagen könnten. Die Entscheidung der Brüsseler Behörde sei dabei ein bindender Beweis, dass der Rechtsbruch stattgefunden habe. Die von den Wettbewerbshütern verhängte Geldstrafe werde dabei im Zweifelsfall nicht mindernd angerechnet.
Die EU-Kommission ermittelt zudem weiterhin bei Einkäufen, die mit aussereuropäischen Kreditkarten in Europa getätigt werden, gegen Mastercard. Mastercard – und der ebenfalls betroffene Anbieter Visa – boten im Dezember an, diese Gebühren zu senken.
Die Bankenentgelte für Einkäufe in Europa mit aussereuropäischen Kreditkarten sind nicht gedeckelt. Die Wettbewerbshüter führten hier das Beispiel eines amerikanischen Touristen an, der ein Essen in Belgien per Karte zahlt. Die Behörde fürchtet, dass auch hier die Gebühren auf die Preise für den Endverbraucher durchschlagen. Eine Entscheidung könnte sie in den nächsten Wochen treffen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüsste nun die Entscheidung der EU-Kommission. Der Zahlungsexperte des Handelsverbands Deutschland (HDE), Ulrich Binnebössel, warf zudem die Frage auf, ob die Interbankenentgelte überhaupt rechtmässig seien. «Das ist ein Geschäft der Banken untereinander zulasten Dritter. Der Händler kann nicht mitverhandeln», sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Seit 2015 sind bei Kreditkartenzahlungen europaweit maximal 0,3 Prozent Zuschlag erlaubt. Zuvor seien bis zu zwei Prozent fällig geworden, sagte Binnebössel. «Bei 100 Euro Einkauf müssen die Händler 30 Cent an die kartenausgebende Bank des Kunden zahlen.» Letztlich zahlten das die Kunden über den Kaufpreis. Binnebössel schloss nicht aus, dass einzelne Händler nun überlegten, für die Zeit bis 2015 Schadenersatz zu verlangen. (awp/mc/ps)