EU-Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso.
Brüssel – Die Banken sollen den permanten Rettungsschirm für die Eurozone laut einem Pressebericht ab 2013 mitfinanzieren. Dies fordere die EU-Kommission in ihren «Überlegungen über einen möglichen Europäischen Stabilitätsmechanismus», schreibt das «Handelsblatt» am Mittwoch unter Berufung auf ein Papier.
Staatliche Schuldenkrisen könnten die Kreditkonditionen des privaten Finanzsektors «sehr negativ beeinflussen». Das geplante «Sicherheitsnetz» für zahlungsunfähige Euro-Staaten liege daher im ureigenen Interesse der Finanzinstitute. Wenn alle in der Eurozone aktiven Banken eine einmalige Steuer in Höhe von 0,2 Prozent ihrer Aktiva abführen würden, kämen für den Euro-Rettungsfonds rund 50 Milliarden Euro zusammen.
Kapitalstock bilden
Der Beitrag der Banken soll es möglich machen, einen Kapitalstock beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu bilden. Der ESM löst den auf drei Jahre befristeten Euro-Rettungsschirm Mitte 2013 ab. Der derzeit noch gültige provisorische Rettungsschirm mit einem Gesamtvolumen von 750 Milliarden Euro verfügt über keinen Kapitalstock, sondern basiert auf Bürgschaften der Euro-Staaten, der EU-Kommission und des Internationalen Währungsfonds (IWF). Mit Bürgschaften allein komme man auf Dauer aber nicht aus, argumentiert die EU-Kommission. Eine Kapitalrücklage helfe, die Glaubwürdigkeit des ESM zu erhalten, wenn ein Euro-Staat als Bürge ausfalle und stattdessen zum Kreditempfänger des ESM werde.
Zinserträge zugunsten Fonds
Nach den Vorstellungen der Kommission sollen nicht nur die Banken in den Kapitalstock einzahlen, sondern auch die Euro-Mitgliedstaaten. Ihren Beitrag sieht die Brüsseler Behörde allerdings nur bei fünf bis sechs Milliarden Euro. Weitere 4,2 Milliarden Euro könnten aus dem befristeten Rettungsschirm in den ESM übertragen werden. Ausserdem solle ein Teil der Zinsgewinne des ESM in die Rücklage fliessen. Der Fonds erzielt Gewinne, weil er von den Empfängerstaaten höhere Zinsen kassiert als er selbst für die am Markt platzierten Anleihen zahlen muss. Ein «angemessener» Anteil des Zinsgewinns müsse allerdings an die Euro-Staaten zurückfliessen, schreiben die Kommissionsbeamten. Das ist heute beim befristeten Euro-Rettungsmechanismus auch schon der Fall.
Grosszügigere Hilferegelung geplant
Die EU-Kommission schlägt in ihrem Papier ausserdem vor, die Interventionsinstrumente des Euro-Rettungsschirms deutlich zu erweitern. Das würde bedeuten, dass der ESM klammen Euro-Staaten deutlich grosszügiger helfen könnte als es dem befristeten Rettungsschirm heute erlaubt ist. So solle der ESM soll die Möglichkeit erhalten, wankenden Euro-Staaten Anleihen direkt abzukaufen oder die Anleihen dieser Länder am Finanzmarkt zu erwerben. Dem ESM solle auch das Recht erhalten, kurzfristige Kredite an ein Land zu vergeben, das an den Finanzmärkten stark unter Druck steht. (awp/mc/ps/16)
EU-Kommission