BVK-Prozess: Sechs Jahre für Ex-Anlagechef beantragt
Zürich – Weil er als Beamter jahrelang Bestechungsgelder entgegengenommen hat, soll der Ex-Anlagechef der Pensionskasse BVK zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt werden. Dies forderte der Staatsanwalt am Mittwoch am ersten Tag des Korruptionsprozesses vor dem Zürcher Bezirksgericht. Für drei Mitangeklagte verlangt er Strafen wegen Bestechung. Einer soll eine teilbedingte Strafe von drei Jahren erhalten, die anderen zwei mit bedingten Strafen von 18 beziehungsweise 14 Monaten davonkommen. Gloor soll dem Staat zudem 1,14 Mio CHF zahlen, ein Mitangeklagter sogar 3,67 Mio.
Der 57-jährige Hauptangeklagte Daniel Gloor gab zu, Geld von Geschäftspartnern angenommen zu haben. Er erklärte sich der passiven Bestechung für schuldig. Den Vorwurf der ungetreuen Amtsführung bestritt er allerdings. Bis zu seiner Verhaftung im Frühling 2010 war er 15 Jahre lang zuständig für die Anlage des Vermögens der Zürcher Beamtenversicherungskasse (heute: BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich), das einen Umfang von über 20 Mrd CHF hat.
Warum er Gelder angenommen hatte, konnte Gloor vor Gericht nicht sagen. «Ich habe im Leben einmal eine falsche Abzweigung genommen. Aber ich wollte niemandem schaden. Ich bedauere das sehr, vor allem wegen der Familie», sagte er zum Schluss der Befragung. «Wenn Sie einmal Geld bekommen haben, können Sie nicht zurück. Dann ist es passiert.»
Netz von Günstlingswirtschaft
Das BVK-Kadermitglied habe ein Netz von Abhängigkeiten, Günstlingswirtschaft und Korruption geschaffen, sagte der Staatsanwalt. Wie bei einem Schönheitswettbewerb hätten sich die Anlagevermittler um die Gunst von Gloor bemüht, der bei der BVK als hochgeschätzter Fachexperte galt. Die Vorgehensweise von Gloor sei meist nahezu identisch gewesen. Er habe befreundeten Personen ermöglicht, lukrative Geschäfte mit der BVK zu tätigen. Durch gezieltes Lamentieren über seinen vermeintlich schlechten Verdienst als Beamter habe er die Profiteure der BVK-Investitionen dazu gebracht, ihm immer wieder Couverts mit Bargeld zu übergeben – oft bei Mittagessen in teuren Restaurants.
Zu Gloors Lohn meinte der Gerichtsvorsitzende, er habe ja zusammen mit einer Nebenbeschäftigung immerhin 375’000 CHF verdient und damit mehr als ein Regierungsrat.
Grosser Schaden durch risikoreiche Investitionen
Die Staatsanwaltschaft wirft Gloor vor, er habe sich in den Jahren 2000 bis 2010 insgesamt mit knapp 1,7 Mio CHF bestechen lassen. Durch zu risikoreiche Investitionen habe er ausserdem der BVK einen grossen Schaden zugefügt. Beispielsweise habe er 2001 und 2002 nach einer vom damaligen SVP-Regierungsrat und Finanzdirektor Christian Huber noch abgesegneten Sanierungsbeitrag für die Beteiligungsgesellschaft BT&T Asset Management trotz Aussichtslosigkeit eigenmächtig weitere 20 Mio CHF BVK-Gelder eingeschossen.
Warum die BVK bei Geschäften mit der Argus Finanz AG auf Rückvergütungen (Retrozessionen) in der Höhe von 2,3 Mio CHF verzichtete, wisse er heute nicht mehr, sagte Gloor weiter. Es seien wohl gewisse Dienstleistungen abgegolten worden.
Gefälligkeit zur «Klimapflege»
Die drei Mitangeklagten, die Gloor persönlich finanziell und mit Geschenken unterstützten, fanden, sie hätten sich nicht der Bestechung schuldig gemacht. Einer, der dem BVK-Mann nach eigenen Angaben insgesamt 863’000 CHF gegeben hat – laut Gloor war es nur eine halbe Million -, sprach von einer «Vorteilsgewährung» beziehungsweise von einer Gefälligkeit zur «Klimapflege».
Angst, dass Gloor die BVK-Mandate gekündigt hätte ohne die Bargeld-Couverts, habe er nicht gehabt. Der BVK-Anlagechef habe auch nie damit gedroht. Das Geld sei jeweils an die Privatperson Gloor und nicht an den Beamten Gloor gegangen. Es sei ihm erst später bewusst geworden, dass Zuwendungen nicht erlaubt gewesen wären.
200’000 CHF als «kleines Dankeschön»
Ein zweiter Geschäftspartner sagte, er habe Gloor Geld aus Dankbarkeit für die Unterstützung bei der Gründung seines Unternehmens bezahlt. Geld habe er ihm zudem privat «als Freund» geben, weil dieser für seine Mutter habe sorgen müssen sowie bei der Geburt eines Sohnes. Ein Financier, der eine BVK-Beteiligung am Nachwuchsunternehmen HBM BioVentures vermittelte, gab vor Gericht an, er habe Gloor spontan «als kleines Dankeschön für das Vertrauen» 200’000 Franken in einem Couvert übergeben.
Er habe zuvor vor allem in Russland Geschäfte gemacht und nicht gewusst, dass die BVK keine private, sondern eine staatliche Versicherung gewesen sei. Zunächst habe er nur 100’000 CHF geben wollen, sei sich dann geizig vorgekommen und habe 200’000 CHF in den Briefumschlag gesteckt. (awp/mc/upd/ps)