Ex-Deutsche-Bank-Chef Breuer steht vor Gericht
München – Für Rolf Breuer hat das jahrelange juristische Tauziehen um die Milliardenpleite des einstigen Medienzars Leo Kirch kein Ende – auch nach dessen Tod nicht. Kirch hatte den Ex-Chef der Deutschen Bank und sein Geldhaus stets für den Zusammenbruch seines weitverzweigten Imperiums im Jahr 2002 verantwortlich gemacht.
Vor allem ein Interview, das Breuer Wochen vor dem dramatischen Untergang der Kirch-Gruppe gegeben hat, steht dabei im Mittelpunkt und ist Thema etlicher Zivilverfahren, bei denen es um milliardenschweren Schadenersatz geht. Breuer hatte darin die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt – für Kirch erst der Auslöser für den Kollaps.
Verfahren wegen versuchten Prozessbetrugs
Nun geht es nicht um Geld, Breuer soll in einem der Zivilverfahren gelogen haben – und das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Vom kommenden Donnerstag (18. August/9.30) an muss sich Breuer in einem Strafverfahren wegen versuchten Prozessbetrugs verantworten. Neu sind die Vorwürfe nicht, die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2009 Anklage erhoben, doch die Ermittlungen zogen sich hin, das Gericht forderte Nachermittlungen und liess die Klage erst im März zu – und will an den bisher vier geplanten Verhandlungstagen Beweise präsentieren und Zeugen hören. Breuer weist die Vorwürfe zurück.
Breuer soll Unwahrheit in Schadenersatzprozess gesagt haben
Konkret wirft die Anklage dem ehemaligen Top-Banker vor, 2003 in einem Schadenersatzprozess vor dem Oberlandesgericht München die Unwahrheit gesagt zu haben. Breuer hatte gesagt, seine in dem Interview geäusserten Zweifel an der Kreditwürdigkeit Kirchs basierten ausschliesslich auf Medienberichten – und nicht wie die Kirch-Seite und die Staatsanwaltschaft meinen, auf bankinternen Informationen. «Mit Blick auf die Stellung des Angeschuldigten als Vorstandsmitglied und Vorstandssprecher der Bank und mit Blick auf seine konkrete Befassung mit dem in Redestehenden Kreditmanagement, hält die Staatsanwaltschaft diese Äusserung für bewusst wahrheitswidrig», heisst es in einer Pressemitteilung der Ermittler aus dem Jahr 2009.
Breuer räumt Fehler ein
Das Geldhaus unterhielt nämlich zu einem Teil des Kirch-Konzerns Geschäftsbeziehungen. So soll Breuer bereits 2001 bei einer Sitzung gewesen sein, auf der vor Risiken bei Kirch gewarnt worden sein soll. Auch im derzeit parallel laufenden Zivilprozess beteuerte Breuer, das Gespräch sei rückblickend ein Unfall und Fehler gewesen. In dem Verfahren hatte Kirch seien letzten öffentlich Auftritt vor seinem Tod. Auch dass es einen Zusammenhang zwischen dem Interview und der spektakulären Milliardenpleite Kirchs gebe, wies Breuer zurück. «Was ich gesagt habe, war die Wahrheit und allgemein bekannt», sagte Breuer, der im November 74 Jahre alt wird. Am Ende wird das Landgericht München entscheiden müssen, ob das stimmt. Falls nicht, drohen Breuer eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. (awp/mc/ps)